zurück

Jährlich über 9 Mrd. Euro Fehlerkosten am Bau in Deutschland

20.10.2015

Hochwertige Nutzung von druckwasserbelasteten Betonbauwerken

Immer häufiger werden Keller hochwertig genutzt, als Mieterkeller, Lagerräume für Papier, Technikzentralen, Serverstation und vieles mehr. Befinden sich diese Gebäudeteile in grundwassergefährdeten Gebieten, werden diese häufig als sogenannte „Weiße Wanne“, d.h. aus wasserundurchlässigen Beton gemäß der DIN 1045 und der WU- Richtlinie des Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DafStb) aus dem Jahre 2003 geplant, bemessen und hergestellt.

Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton lassen bei einer fachgerechten Ausführung Wasser in flüssiger Form nicht in das Bauteilinnere, konstruktionsbedingte Fehlstellen (Risse) sollen sich durch Carbonatisierung selbstständig schließen (Prinzip der Selbstheilung), ausführungsbedingte Fehlstellen sind planmäßig nachträglich abzudichten. Dieser Planungsansatz führt später jedoch immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Bauherren, Planern und ausführenden Firmen, da das Prinzip der Selbstheilung einen ständigen Grundwasseranfall voraussetzt und aufgrund der immer kürzer werdenden Bauzeit der notwendige Zeitfaktor, der für die Selbstheilung erforderlich ist, selten gegeben ist. Auch sind Ausführungsfehler kaum zu vermeiden, da entweder die hierbei zwingend erforderliche Einhaltung der betontechnologischen Besonderheiten (Nachbehandlung des Betons) oder aber die erforderliche Sorgfalt der ausführenden Firmen nicht immer gegeben ist.

CRConsult_09_1_15_1.jpg

Nach jüngsten Umfragen haben sich in 2014 Fehlerkosten am Bau in Deutschland auf über 9 Mrd. Euro summiert.

Nach jüngsten Umfragen haben sich in 2014 allein Fehlerkosten am Bau in Deutschland auf über 9 Mrd. Euro summiert, am Häufigsten ein Resultat fehlerhafter Planung und zeitlich bedingter Ausführungsfehler.

CRConsult_09_1_15_2.jpg

Diese besondere Membran wird in Fachkreisen als Frischbetonverbund- Abdichtungsfolie (FBV) bezeichnet.

Zusätzliche Maßnahmen
Aus diesen Gründen setzt sich in Deutschland bei druckwasserbelasteten Bauwerken immer häufiger die Bauweise einer veredelten „Weißen Wanne“ durch, um den Anforderungen des Bauherrn gerecht zu werden. Dabei wird bei einer hochwertigen Nutzung von druckwasserbelasteten Betonbauwerken zusätzlich zu den betontechnologischen Maßnahmen nach DIN 1045 wasserseitig eine Abdichtungsmembran, welche sich mit dem Frischbeton verbindet, planmäßig angeordnet. Diese besondere Membran wird in Fachkreisen als Frischbetonverbund-Abdichtungsfolie (FBV) bezeichnet.

CRConsult_09_1_15_3.jpg

Fachgerecht verlegt sorgen FBV-Abdichtungsfolien für druckwasserdichte Bauwerke.

Die FBV-Abdichtungsfolien bestehen in der Regel aus einer Flies kaschierten Trägermembran mit gitterförmigen Hinterlaufschutz, wobei sich der Frischbeton mit dem Vlies verbindet und dadurch eine stark diffusionshemmende, Hinterlauf sichere und rissüberbrückende zusätzliche äußere Abdichtung bildet.

CRConsult_09_1_15_4.jpg

Die FBV Frischbeton-Verbund-Adichtungsfolie wird überlappend verlegt.

Fotos: CRConsult GmbH / Bückeburg / D

Das Regelwerk
Die Verwendung solcher FBV-Abdichtungsfolien für diesen Anwendungsfall ist in Deutschland klar und eindeutig geregelt. Allerdings werden oftmals aus Unwissenheit in diesem wachsenden Marktsegment falsche oder unvollständige Aussagen getroffen. Bauprodukte für diesen Anwendungsfall müssen ihre Eignung über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis im Sinne der Landesbauordnung nachweisen. Da es sich hierbei um eine besondere Bauart (Betonbauwerke mit Verbundabdichtung) handelt, sollten nur FBV-Abdichtungsfolien ausgeschrieben und eingesetzt werden, deren Eignungsnachweis gemäß der Bauregelliste A Teil 3, Lfd. Nr. 1.2 erfolgt sind. Die Bauregelliste A Teil 3 regelt Bauarten, für die es Technische Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik nicht gibt oder die von diesen wesentlich abweichen und deren Anwendung nicht der Erfüllung erheblicher Anforderungen an die Sicherheit baulicher Anlagen dient. Die lfd. Nr. 1.2 gilt für die Anwendung von Bauprodukten für Bauwerksabdichtungen, die nicht DIN V 20000-202 Abschnitt 5.2 oder 5.3 entsprechen.

  Quelle: www.prewe.com


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare