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Kampf gegen die Wohnungsknappheit in Hessen

12.09.2014

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. begrüßt die Bemühungen der hessischen Landesregierung, die Wohnungsknappheit in hessischen Städten zu bekämpfen. „Angesichts der steigenden Mietpreise gerade in den großen Ballungsgebieten brauchen wir eine zielgerichtete und effiziente Wohnungspolitik für unser Bundesland. Die dem hessischen Landtag vorliegende Novelle des Wohnraumförderungsgesetzes ist hierfür der erste richtige Schritt“, hebt Rainer von Borstel, Hauptgeschäftsführer des Verbandes, hervor.

Förderung von Wohneigentum und Mietwohnungen notwendig

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. weist darauf hin, dass der soziale Wohnraum eine der zentralen Zukunftsaufgaben in Deutschland sein wird, der in seiner Bedeutung in den nächsten Jahren noch erheblich zunimmt. Daher ist es richtig, wenn Hessen auch weiterhin von seinem Recht Gebrauch macht und gesetzgeberisch in der Wohnraumförderung tätig wird.

„Wir glauben aber, dass die Förderung von Wohneigentum gleichermaßen zur Entspannung des Wohnungsmarktes beiträgt, wie die Schaffung von gefördertem Mietwohnungsbau“, betont von Borstel. Die Eigenheimförderung und der Mietwohnungsbau werden in einem nun vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung als gleichrangige Förderziele eingestuft.

Neubau für eine Entspannung des Wohnungsmarktes

Doch nicht nur Sanierung und Erhalt müssen laut dem Verband stärker gefördert werden. In Hessen ist in den nächsten Jahren mehr Neubau erforderlich, um die starke Nachfrage nach Wohnraum in den angespannten Wohnungsmärkten zu erfüllen. Dazu müssen die Bundesmittel, die für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen, durch weitere landeseigene Mittel aufgestockt werden.

Ein klares Bekenntnis dazu vermisst der Verband seitens der Landesregierung. Die vorgesehenen 300 Mio. Euro für die Wohnbauförderung in den Jahren 2015 bis 2017 sind hierbei nicht mehr als ein „Tropfen Wasser auf einen heißen Stein“. Neben einer Aufstockung der Mittel für den Neubau müssen auch attraktive Rahmenbedinungen für Investoren in Hessen geschaffen werden.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V. fordert daher, eine Erhöhung der Abschreibungen im Mietwohnungsbau von derzeit 2 % auf 4 %, um den Neubau gerade im mittleren Preissegment lukrativer zu gestalten. Die steigenden Baunebenkosten, wie die kürzlich in Hessen erhöhte Grunderwerbsteuer, wirken sich dahingegen negativ auf den Wohnungsbau aus.

  Quelle: www.bgvht.de


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