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Keine Einigung bei Bau-Mindestlohn

04.03.2022

Die Tarifverhandlungen um die Fortführung des Mindestlohns im Bausektor erzielten auch in der dritten Verhandlungsrunde kein Ergebnis

Von Anfang an hat sich die Ampelkoalition für die Anhebung des Mindestlohns in Deutschland ausgesprochen, die nun auch in diesem Jahr Realität werden soll. Auch in der Baubranche soll der Mindestlohn angehoben werden. Bauwirtschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie HDB gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes ZDB) und Baugewerkschaften (IG BAU) verhandelt bereits seit einigen Monaten über die Fortführung eines Mindestlohns im Bausektor.

Allerdings brachte auch die dritte Verhandlungsrunde, die am Flughafen Berlin Brandenburg stattfand kein Ergebnis. Eine Einigung war auch in dieser Rund nicht möglich. Zuvor hatte es zwei Tarifverhandlungen im Dezember 2021 und im Januar 2022 gegeben. Obwohl nach der Tarifvertragskündigung durch die IG BAU die drei Runden zur Struktur und Höhe des Branchenmindestlohns in sachlicher und konstruktiver Atmosphäre stattfanden, ist davon auszugehen, dass die Gewerkschaft die Verhandlungen nun in Kürze für gescheitert erklären und die Schlichtung anrufen wird.

Der Grund für das Scheitern

Die Tarifvertragsparteien sind sich über die Struktur nicht einig. Die Bauwirtschaft hat der Gewerkschaft signalisiert, die gemeinsame Mindestlohnstrategie mit einer klaren und einfach zu kontrollierenden Struktur, nämlich einem einzigen bundesweiten Bau-Mindestlohn, fortsetzen zu können.
Demgegenüber will die Gewerkschaft mindestens bei der Struktur, die bis Ende 2021 galt, bleiben. Das heißt, ein unterer Mindestlohn 1 und ein Mindestlohn für Beschäftigte der Lohngruppe 2 in den Tarifgebieten West und Berlin.

Über die Höhe und Laufzeit kann jedoch erst verhandelt werden, wenn ein gemeinsames Verständnis zur Struktur erreicht ist. Die Bauwirtschaft erkennt an, dass sich die IG BAU hier kreativ zeigte und sogar einen Ansatz mit dem rechtlichen Maximum, nämlich mit drei Branchenmindestlöhnen, einbrachte. Allerdings entspricht es nicht dem Arbeitgeberverständnis, im Bereich von bußgeldbewährten Vorgaben und Zollkontrollen mit Komplexität zu arbeiten.

  Quelle: www.bauindustrie.de


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