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Keine Liberalisierung der Wasserversorgung durch die vergaberechtliche Hintertür

17.04.2012

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wendet sich strikt gegen Bestrebungen der EU-Kommission, die bisher vergaberechtsfreien Dienstleistungskonzessionen der Ausschreibungspflicht zu unterwerfen. „Bei einer Erstreckung des Vergaberechts auf die Dienstleistungskonzessionen und damit auf die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung droht eine Liberalisierung dieser elementaren Leistungen der Daseinsvorsorge durch die vergaberechtliche Hintertür“, erklärte der Vorsitzende des Ausschusses für Städtebau und Umwelt, Oberbürgermeister Dieter Thalhammer, Freising, heute anlässlich der Sitzung des Gremiums in Freising.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt daher die Gesetzesinitiative der EU-Kommission vom 20. Dezember 2011 zur Ausschreibung der bisher noch nicht vom förmlichen Vergaberecht erfassten (Dienstleistungs-) Konzessionen nachdrücklich ab. „Gerade der europaweit führende Qualitätsstandard des Trinkwassers in Deutschland bei gleichzeitig sozialverträglichen Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger ist auf die von den Kommunen verantwortete Wasserversorgung und auch die Abwasserentsorgung zurückzuführen. Dieser kommunal garantierte Standard darf daher nicht leichtfertig durch ein einseitig an den Maximen des Vergaberechts orientiertes Ausschreibungsverfahren und damit durch die Gefahr einer „Zwangsprivatisierung“ ausgehebelt werden“, erklärte Thalhammer.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt daher ausdrücklich das deutliche Votum des Bundesrates vom 02. März 2012 gegen den EU-Richtlinienvorschlag. Der Bundesrat rügt in seinem Beschluss eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips. Nach dem Subsidiaritätsprinzip darf eine übernationale Ebene grundsätzlich nur dann etwas regeln, wenn dies nationale oder lokale Ebenen nicht ebenso gut oder besser regeln können.

Die EU-Kommission hat nach Auffassung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes bis heute nicht nachgewiesen, dass überhaupt ein Bedarf für eine eigenständige Konzessionsrichtlinie besteht. „Wenn die EU-Kommission als Grund für eine eigenständige Konzessionsrichtlinie eine „schwerwiegende Verzerrung des Binnenmarkts“ annimmt, so ist dies falsch“, erklärte Thalhammer. Insoweit muss darauf hingewiesen werden, dass auch bereits heute das EU-Primärrecht und der Europäische Gerichtshof maßgebliche Grundsätze für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen vorgeben. Hierzu gehören insbesondere die Grundsätze des Wettbewerbs, der Transparenz und der Gleichbehandlung. Zusätzliche und zudem sehr detaillierte Regeln wie jetzt in dem EU-Richtlinienvorschlag vorgesehen sind daher überflüssig.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund erwartet auch von der Bundesregierung und dem federführenden Bundeswirtschaftsminister eine eindeutige Unterstützung der kommunalen Haltung. Während der Bundesrat sich klar gegen eine Konzessionsrichtlinie ausgesprochen hat, zeigt sich Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler gegenüber einer EU-Richtlinie grundsätzlich aufgeschlossen. „Die Städte und Gemeinden fordern daher Bundesminister Rösler nachdrücklich auf, Farbe zu bekennen und im Sinne der kommunalen Position und der Stellungnahme des Bundesrates eine Konzessionsrichtlinie klar abzulehnen“, betonte Thalhammer.

Quelle: www.dstgb.de

  Quelle: www.dstgb.de


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