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Konstruktive Mitarbeit des Bauernverbandes gefordert

30.12.2021

Die Düngelandesverordnung

Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern kritisierte das Verfahren des Landes zur Düngeverordnung. Am 15.12.2021 wurde dieses Thema ebenfalls vom Landtag im Schweriner Schloss adressiert. Der zuständige Landwirtschaftsminister Dr.Till Backhaus sagte dazu vorab:

„Ich muss mich schon sehr wundern: Einerseits moniert der Bauernverband, wir würden nicht rechtskonform arbeiten. Anderseits müssen wir uns nun den Vorwurf gefallen lassen, wir spielten auf Zeit und arbeiteten nicht schnell genug. Die Argumentation des Bauernverbandes lässt für mich nur einen Schluss zu: Es scheint mir als habe der Verband Scheuklappen auf und lässt letztlich nur die eigenen Vorstellungen gelten. Dazu gehört in erster Linie möglichst ohne große Einschränkungen weiter wirtschaften zu können. Das ist betriebswirtschaftlich auch vollkommen nachzuvollziehen, wird aber nicht den gesellschaftlichen Anforderungen an eine umweltschonende und klimaangepasste Landwirtschaft gerecht. Fakt ist: Unser Grundwasser ist mit Schadstoffen belastet, die dort nicht hineingehören. Das muss auch die Landwirtschaft einsehen und gewillt sein, mit der Politik konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.“

Verteidigung der Richtigkeit des Verfahrens


Der Minister findet es paradox, dass die Düngelandesverordnung durch eine Klage von Landwirten gekippt wurde. Denn es wurde bei der Ausweisung den Wünschen der Landwirte nach einer Binnendifferenzierung gefolgt, die eine genauere Identifizierung von nitratbelasteten Flächen ermöglicht. Backhaus verteidigt daher weiterhin die Richtigkeit des gewählten Verfahrens. Da die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Greifswald nicht anfechtbar war, erhob das Landwirtschaftsministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde mit der Absicht, doch noch in Revision gehen zu können.

Um die entstandene Regelungslücke zu schließen, arbeitet das Agrarministerium an der Umsetzung einer neuen Düngelandesverordnung. Ziel ist es, vor Beginn der Düngesaison im März Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte zu schaffen. Die Europäische Kommission hat im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen nicht adäquater Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie klargestellt, dass die Bundesvorschriften geändert werden müssen. Ziel der Europäischen Kommission ist der wirksame Grundwasserschutz, verbunden mit der Hoffnung, dass künftig in allen Bundesländern – und damit auch in MV – mehr „rote“ Zonen ausgewiesen werden. Im kommenden Jahr wird sich die Rechtslage ändern. Dabei muss auch die Landesregelung neu angepasst werden.

  Quelle: www.regierung-mv.de


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