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Licht und Schatten im Vergaberecht

01.07.2013

Der Entwurf eines niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes, das kürzlich von den Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Landtag eingebracht wurde, enthält nach Einschätzung des Bauin-dustrieverbandes Niedersachsen-Bremen einige positive, aber auch mehrere problematische Regelungen. Positiv ist zu bewerten, dass der Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeweitet werden soll und z. B. auch privatrechtlich-organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand aus den Bereichen der Trinkwasser- oder Energieversorgung bei der Ausschreibung von Bauleistungen die Vorgaben des Landesvergabegesetzes beachten müssten. Ebenfalls zu begrüßen ist, dass anders als noch im Vorentwurf nunmehr auch eine Regelung im Gesetz enthalten sein soll, die den zwingenden Ausschluss unangemessen niedriger Angebote vorsieht. Diese Vorschrift allein reicht allerdings nicht aus, sondern muss noch durch Ausführungsvorschriften konkretisiert werden, um eine handhabbare und praktikable Regelung zu gewährleisten. Andernfalls wird die Regelung keine positive Wirkung auf dem Baumarkt entfalten. Kritisch zu bewerten sind die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen zur Berücksichtigung umwelt- und sozialpolitischer Ziele im Rahmen der Vergabe von Bauaufträgen. So anerkennenswert und wichtig die Verfolgung dieser Ziele sein mag, so verfehlt ist es, hierzu das Instrument des Vergaberechts einsetzen zu wollen.

  Quelle: Bauindustrieverband Niedersachsen-Bremen e.V.


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