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Liste invasiver Arten: EU muss entschädigen

22.09.2017

Die Erweiterung der EU-Liste über invasive Arten um die Staude Pennisetum führt dazu, dass vorhandene Bestände in deutschen Baumschulen einem sofortigen Verkaufsverbot unterliegen. Dies kritisiert der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e. V. scharf und fordert eine Entschädigung durch die EU-Kommission. Dank des Europaparlamentariers Karl-Heinz Florenz (CDU) wurde die Problematik an die Kommission herangetragen.

„Die EU-Verordnung sieht vor, bei Aufnahme neuer Arten auf die Liste invasiver Pflanzen die wirtschaftlichen Folgen zu evaluieren. Die Wirtschaftsverbände sind aber nicht in der Lage, diese im Vorfeld zu ermitteln, da es keine statistischen Anbauverzeichnisse gibt“, argumentiert der Präsident des BdB, Helmut Selders. „Daher ist es folgerichtig, dass die EU-Kommission die Betriebe für die Pflanzenbestände entschädigt, die mit Aufnahme auf die Liste einem Verkaufsverbot unterliegen. Gerade in Baumschulen, in denen Gehölze über mehrere Jahre kultiviert werden, fände mit der Listung solcher Pflanzen quasi über Nacht eine riesige Enteignung statt. Dies kann die Kommission nicht wollen; hat sie doch erklärt, die Belange der Wirtschaft angemessen zu berücksichtigen.“

Hierzu hat Umweltpolitiker Karl-Heinz Florenz, MdEP, eine Anfrage bei der Europäischen Kommission gestartet: „Mir ist es wichtig, die Kommission auf die Folgen der Verordnung für manche Betriebe hinzuweisen. Der Schutz vor invasiven Arten ist wichtig, darf aber nicht allein auf dem Rücken der Unternehmen ausgetragen werden.“

Florenz weist in seiner Anfrage an die Kommission darauf hin, dass Gehölze seit Jahren in den Betrieben kultiviert werden, die vielleicht morgen schon als invasiv eingestuft werden. „Wenn wir zu neuen Erkenntnissen über die Verbreitung einzelner Pflanzen kommen, sollen wir auch eine ehrliche Diskussion über die wirtschaftlichen Folgen führen“, so Florenz weiter.

  Quelle: www.gruen-ist-leben.de


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