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Mängel im Wettbewerb

18.01.2022

Bericht zur Erfassung von Haushaltsabfällen

Das Bundeskartellamt hat den Bericht zu seiner Sektoruntersuchung zur Erfassung von Haushaltsabfällen veröffentlicht. Zweck der Branchenbefragung ist das Sammeln und Transportieren von Verpackungsabfällen aus privaten Haushalten (Glas- und Leichtverpackungen) sowie kommunalen Hausmüll, insbesondere organische Abfälle, Organe und Abschaum, Kartons und Sperrmüll. Die Entwicklung der Märkte wurde von 2006 bis 2018 detailliert analysiert.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Insgesamt lautet der Befund, dass der Wettbewerb bei der Sammlung und dem Transport von Abfällen in den vergangenen Jahren in allen Bereichen abgenommen hat. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: es kann teuer werden.“

Das Bundeskartellamt sieht sich seit vielen Jahren mit einer zunehmenden Konzentration der Gesamtwirtschaft konfrontiert. Fusionen werden streng überwacht. Die Übernahme der Dualen Systeme DSD - Duales System Holding GmbH und Co. KG - von Remondis wurde 2019 untersagt. Allerdings unterliegen viele Zukäufe von kleinen Entsorgungsunternehmen derzeit nicht der Fusionskontrolle des Bundeskartellamtes, ebenso wie die Zielunternehmen.

Andreas Mundt: „Die Entsorgungsmärkte haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung. Funktionierender Wettbewerb ist der Garant für effizientere Produktion, bessere Preise, höhere Qualität und mehr Innovationsdynamik. Für steigende Kosten auf Entsorgungsmärkten kommen dagegen letztlich die Verbraucherinnen und Verbraucher in Form von höheren Produktpreisen oder Abfallgebühren auf.

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten werden wir deshalb die Marktentwicklung aufmerksam im Blick behalten und wenn nötig einschreiten.“ Beim Sammeln und Transportieren von Verpackungsabfällen und Glasabfällen sind diese Märkte regionaler Natur und stark konzentriert. Der Preis für die Verpackungsabfallsammlung blieb zwischen 2006 und 2011 nahezu unverändert, Glas lag teilweise sogar unter dem Preis von 2006. Zwischen 2012 und 2018 stieg der Preis preisbereinigt um rund ein Viertel.

Mit der im dualen System organisierten Verpackungsübernahme verfügen mehrere große Entsorgungsunternehmen über eine starke und gefestigte Marktposition. Bundesweit führend ist bislang die Rethmann-Gruppe, zu der Remondis gehört, gefolgt von Alba, Veolia und mehreren mittelständischen Unternehmen (seit 2019).

Während der Ausschreibungen verringerte sich die Gesamtzahl der beschaffenden Unternehmen und die durchschnittliche Zahl der Bieter pro Ausschreibung: von vier auf zwei im Jahr 2006 auf zwei auf drei im Jahr 2018. Wechsel der Bieter nach Ausschreibungen sind selten geworden. Die Bieterquoten bei Existenzgründern lagen in der ersten Hälfte des Beobachtungszeitraums zwischen
40 und 70 Prozent und sanken wertmäßig ab 2012 auf 20 bis 40 Prozent von vornherein daran, dass nur etwa die Hälfte der Dienstleistungen öffentlich beworben werden.

Die andere Hälfte wird von den Städten und Quartieren selbst oder durch Partnerschaften mit Kommunen erbracht, so dass diese Dienstleistungen vom Wettbewerb ausgenommen sind. Das heißt, Ausschreibungen für Dienstleistungen finden hier gar nicht statt. Diese Ausschreibungen wirken sich häufig preisregulierend aus, da jeweils das günstigste Angebot herangezogen wird. Dieser Effekt funktioniert nicht ohne Gebote.

Leider hat die Wettbewerbsintensität auch bei den Ausschreibungen für die Sammlung und den Transport von Hausmüll abgenommen. Im Jahr 2006 erhielten fast 70 % der Angebote mehr als drei Angebote von Abfallbehandlungsunternehmen; 2018 sank der Anteil der Angebote mit mehr als drei Angeboten auf 30 %.

Mit der 10. GWB-Novelle hat das Bundeskartellamt die Möglichkeit, Unternehmen unterhalb der normalen Umsatzschwelle zu zwingen, Fusionen in bestimmten Wirtschaftszweigen zu beantragen. Voraussetzung hierfür ist zusätzlich eine Felduntersuchung im relevanten Bereich (GWB § 39a). In diesem Zusammenhang soll in einer gesonderten Untersuchung geklärt werden, inwieweit eigene Gesellschaften zur Anmeldung einer Verschmelzung verpflichtet sein können.

  Quelle: www.umweltwirtschaft.com


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