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Malus-Regelung bringt nichts!

09.05.2012

 

Expertentipp für kommunale Bauherren/öffentliche Auftraggeber im Mai 2012

BERLIN (DAV) – Auftraggeber brauchen Kostensicherheit. Häufig versuchen sie, ihren Architekten durch Strafdrohungen zur Einhaltung der Kosten zu zwingen und schreiben so genannte Malus-Regelungen in den Architektenvertrag. „Vertragliche Klauseln aber, die den Planer bei Kostenüberschreitungen einen erheblichen Teil seines Honorars kosten, sind tendenziell kontraproduktiv“, warnt Heike Rath, Fachanwältin für Bau- und Architekten-recht und Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). „Denn jeder kaufmännisch denkende Architekt wird von Beginn an Reserven von 20 Prozent einkalku-lieren, damit die Malus-Regelung im Falle eines Falles nicht greift. Der Auftraggeber be-kommt deshalb in der Regel weniger als er bekommen könnte. Es ist in jedem Fall zu überlegen, ob eine Malus-Regelung im Architektenvertrag sinnvoll ist. Kostensicherheit erreicht der Auftraggeber eher dadurch, dass er allen beteiligten Planern ausreichend Zeit lässt, die Planung zu detaillieren und abzustimmen.

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.

Quelle: www.arge-baurecht.com

  Quelle: www.arge-baurecht.com


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