zurück

Mehr Geld für Dachdecker

02.10.2023

Ab Januar 2024 treten höhere Mindestlöhne in Kraft, um Dachdecker vor Dumpinglöhnen zu schützen.

 

 Dachkonstruktion Bau Dach

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                           

 

Ein Schritt gegen die Inflation: Tariflicher Mindestlohn erhöht sich

Angesichts der steigenden Inflationsrate wird ab Januar 2024 der tarifliche Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk erhöht. Diese Maßnahme ist die erste seit der letzten Anpassung im Jahr 2022. Die Tarifpartner, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), haben diese Erhöhung einstimmig akzeptiert.

Mehr Gehalt und Schutz vor Dumpinglöhnen

Die Erhöhung des Mindestlohns kommt nicht nur den Dachdeckern zugute, sondern dient auch den Arbeitgebern. Sie stärkt den fairen Wettbewerb und verhindert Billigkonkurrenz. Ab dem 1. Januar 2024 erhalten ungelernte Dachdecker als Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, und dieser Betrag wird im Januar 2025 auf 14,35 Euro ansteigen. Ungelernte Arbeitskräfte sind hauptsächlich für Hilfs- und Vorbereitungsarbeiten zuständig, wie das Ein- und Ausladen von Materialien und die Reinigung von Baustellen. Der Mindestlohn 2 für ausgebildete Dachdecker beträgt ab Januar 2024 15,60 Euro und wird im Januar 2025 auf 16,00 Euro erhöht. Zu den ausgebildeten Dachdeckern gehören Fachleute mit Gesellenbrief oder einem gleichwertigen beruflichen Abschluss.

Tariflicher Mindestlohn: Ein Gewinn für Fachkräfte

Der Präsident des ZVDH, Dirk Bollwerk, zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. Er betont die Notwendigkeit, eine Grundlage für ein angemessenes Einkommen der Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk zu schaffen, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und hoher Kosten. Kleine Handwerksbetriebe mit etwa 5,5 Mitarbeitern profitieren ebenfalls von dieser Entscheidung.

Schutz für Arbeitgeber im Dachdeckerhandwerk

Die IG BAU unterstützt den Tarifabschluss und sieht darin einen vorbildlichen Schritt für fairen Wettbewerb und die Sicherung der Einkommen. Carsten Burckhardt, Vorstandsmitglied der IG BAU, unterstreicht, dass die Beschäftigten nicht nur finanziell profitieren, sondern auch vor Lohndumping geschützt werden. Gleichzeitig schützt der Mindestlohn die Betriebe vor der Billigkonkurrenz im Dachdeckerhandwerk. Die festgelegten Mindestlöhne bieten somit eine solide Grundlage für die gesamte Branche.

  Quelle: https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/einigung-im-dachdeckerhandwerk-mehr-geld-fuer-dachdecker/


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare