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Mehr Prämien für den Arbeitsschutz

20.02.2015

Das Prämiensystem der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) zur Förderung ausgewählter Maßnahmen für die Prävention geht in eine neue Runde: „Auf Grund unserer guten Erfahrungen wollen wir auch im Jahr 2015 unsere Mitgliedsunternehmen motivieren, sich über das notwendige Maß hinaus für den Arbeitsschutz einzusetzen. Solche Investitionen fördern wir weiterhin durch finanzielle Zuwendungen.“ Das sagte Bernhard Arenz, Leiter der Abteilung Prävention der BG BAU jetzt in Berlin.

Auf Baustellen gibt es viele Gefahrenquellen. Deshalb gibt die BG BAU gezielte Impulse, damit die Unternehmen zusätzlich in die betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz investieren. „Unsere Initiative ist ein Beitrag, um die Selbstverantwortung der Betriebe zu stärken und krankheitsbedingte Fehlzeiten zu vermindern“, sagte Arenz.

Gefördert werden soll zum einen die Sachprävention. Dazu gehören Arbeitsmittel, Maschinen und Geräte, die mit besonderer Sicherheitstechnik ausgestattet sind. Beispiele sind die Nachrüstung bestimmter Baumaschinen mit Kamera-Monitor-Systemen, die Ausstattung benzinbetriebener Estrich- und Betonglätter mit Katalysatoren oder die Anschaffung von Abbruchhämmern mit Staub-Absaugung.

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Beschäftigte beim Straßenbau 2015. Das Anreizsystem der BG BAU geht in eine neue Runde.

Foto: bpr / BG BAU

Außerdem gefördert wird die Teilnahme am Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS BAU) der BG BAU. AMS BAU greift die betrieblichen Belange der Bauwirtschaft auf und berücksichtigt die schwierigen Randbedingungen, wie ständig wechselnde Arbeitsplätze, Witterungseinflüsse oder die besonderen Vertragsformen der Betriebe der Bauwirtschaft.

Im Rahmen der Verhaltensprävention werden Maßnahmen gefördert, die gezielt auf Vorbeugung setzen. Die Beschäftigten werden durch Information, Motivation oder Ausbildung angeregt, sich gesundheitsgerechter zu verhalten. Beispielsweise soll mit einem Rückentraining dazu beigetragen werden, Muskel-Skelett-Erkrankungen - etwa durch Anleitung zum rückengerechten Heben und Tragen - zu verhindern. Ein weiteres Beispiel ist die Übernahme von bis zu 50 % der Lehrgangskosten für die Prüfung zur anerkannten Maschinenführerqualifikation ZUMBau (Zugelassene Maschinenführer in der Bauwirtschaft). Damit wird ein angesehenes und einheitliches Niveau zur Befähigung etwa von Turmdrehkranführern oder Erd- und Straßenbaumaschinenführern geschaffen. Die Fördersumme einzelner Maßnahmen beträgt bis zu 2.000 Euro. Antragsberechtigt sind gewerbliche Mitgliedsunternehmen der BG BAU. Der Katalog aller förderwürdigen Maßnahmen kann unter www.bgbau.de/praev/anreizsysteme heruntergeladen werden.

  Quelle: BG BAU - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft


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