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Mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr

07.10.2015

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Holger Schwannecke
Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Foto: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Insolvenzanfechtungsrechts erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

"Die Bundesregierung sorgt mit ihrem Gesetzentwurf für mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Es war überfällig, die extensive Rechtsprechung zu korrigieren und wieder strengere Anforderungen an die Insolvenzanfechtung zu stellen. Künftig ist es nicht mehr ohne weiteres möglich, Rechtsgeschäfte bis zu 10 Jahre allein deshalb anzufechten, weil dem Geschäftspartner Ratenzahlungen gewährt wurden. Dies ist gut für das Handwerk. Viele Handwerksbranchen, wie etwa im Bausektor, unterliegen saisonalen Schwankungen. Hier ist die Vereinbarung flexibler, aber gleichwohl rechtssicherer Geschäftskonditionen essentiell.

Die geplanten Änderungen der Insolvenzanfechtung machen deutlich, dass die Probleme der Praxis verstanden wurden. Der von der Bundesregierung eingeschlagene Weg muss nun vom Bundestag konsequent fortgeführt werden. Dies erfordert insbesondere die Beibehaltung der Schutzvorschriften für gewährte Zahlungserleichterungen."

  Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.


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