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Mehr Sicherheit und weniger Lärm mit RAL-GZ 692

28.07.2015

Schachtabdeckungen mit dämpfenden Einlagen:

Viele Autofahrer starten mit Staumeldungen in den Tag. Wir werden immer mobiler, immer mehr Autos und Lkw´s sind unterwegs. Die Autofahrer ärgern sich über den Stau, die Anwohner über den Lärm, die Straßen ächzen unter der Belastung.

Wenn Bullis über Gullis fahren
Stärker belastet werden nicht nur die Straßen und der Straßenbelag, sondern auch die in den Straßen eingebauten Schachtabdeckungen. Sind diese schlecht konstruiert und nachlässig eingebaut, werden Autofahrer und Anwohner durch ständige Reparaturbaustellen und Klack-klack-Geräusche belästigt. Insbesondere in Ortsdurchfahrten ist der Lärm für Anwohner sehr störend. Die RAL-Gütegemeinschaft Entwässerungstechnik GET plädiert dafür, nur qualitätsgeprüfte Schachtabdeckungen und Aufsätze mit dämpfenden Einlagen zu verwenden. Dämpfende Einlagen puffern die Stöße beim Überfahren der Schachtabdeckungen. Dies erhöht die Verkehrssicherheit, vermindert die Geräusche und erhöht die Lebensdauer von Schacht und Schachtabdeckung.

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Kippende Schachtabdeckung: Schachtabdeckungen, die schlecht konstruiert oder nachlässig eingebaut sind, provozieren Reparaturbaustellen und Klack-klack-Geräusche.

GET vergibt RAL-GZ 692 zukünftig nur noch beidämpfenden Einlagen
Die GET vergibt für Schachtabdeckungen das RAL Gütezeichen 692. Für Schachtabdeckungen der Klasse D 400, also den Einbaubereich Fahrbahnen von Straßen, wird das Gütezeichen RAL-GZ 692 künftig nur verliehen, wenn in den Abdeckungen dämpfende Einlagen integriert sind und damit die Deckel verkehrssicher liegen. Das Gütezeichen RAL-GZ 692 sorgt somit dafür, dass Betreiber und Anwohner gleichermaßen ruhiger schlafen können.

Mehrere Konstruktionsformen möglich
Bei dämpfenden Einlagen sind mehrere Ausführungsvarianten üblich. Für normale Verkehrsbelastungen wird meist die Variante mit einer einseitigen dämpfenden Einlage im Deckel/Rost oder im Rahmen verwendet. Bei hoher Verkehrsfrequenz mit verstärktem Schmutzeintrag wird eine doppelte dämpfende Einlage empfohlen. Wichtig ist auch, dass die dämpfenden Einlagen austauschbar konzipiert sind.

Puffern ja, Trampolin nein
Dämpfende Einlagen sind zwar elastisch, „Trampolin-Effekte“ jedoch nicht erwünscht. Sind die Federwege zu groß, ist die Lage des Deckels nicht stabil und die betriebs- und verkehrssichere Lage des Deckels ist nicht gewährleistet. Ausschlaggebend für die Federung und den Federweg der elastischen dämpfenden Einlage sind im Wesentlichen zwei Faktoren: Die konstruktive Ausführung und die physikalischen Eigenschaften der dämpfenden Einlage, also z.B. deren Härte und Elastizität. Die Shore-Härte der dämpfenden Einlage muss nach dem RAL-GZ 692 mindestens 65° Shore A betragen. Da in der DIN EN 124 keine Anforderungen an die dämpfende Einlage gestellt werden, sind Tür und Tor für unterschiedlichste Ausführungen mit zum Teil ungenügendem Deckelhandling und Dauerhaftigkeit geöffnet. Im Gegensatz dazu sind in der DIN 19584 ausgewählte Vorgaben zur Qualität der Einlage bereits definiert. Betreiber sollten zudem auf die Verarbeitung und Ausführung achten, um beispielsweise ein Herausfallen der dämpfenden Einlage zu verhindern. GET hat die Lücken geschlossen und die Prüfung der verkehrssicheren Lage der Deckel von Abdeckungen mit dämpfender Einlage in die Güterichtlinie aufgenommen.

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Test der dämpfenden Einlage: Die Prüfung der dämpfenden Einlage ist eine der Anforderungen an Schachtabdeckungen, die für die Vergabe des RAL-GZ 692 erfüllt werden muss.

Fotos: GET-2015-Kompaktinfo5

Bei mittiger Belastung des Deckels mit der 2/3 Prüfkraft von 400 KN (entsprechend DIN EN 124 1994-08, Tabelle 6) darf der Deckel in der dämpfenden Einlage max. 3 mm nach unten gedrückt werden (s. Foto). Nur Abdeckungen, die auch diese hohe Anforderung erfüllen, zeichnet die GET mit dem RAL-GZ 692 aus. Eine weitere Voraussetzung ist, dass sich das Produkt mindestens 12 Monate in der Praxis bewährt hat. Das RAL-GZ 692 ist somit von großer Bedeutung für die Straßenplanung, die Straßenentwässerung und für Straßenbauunternehmen. Für Kommunen bzw. Betreiber ist es eine sinnvolle Orientierung für Sicherheit, Dauerhaftigkeit und Anwohnerfreundlichkeit. Und: Die vorgenannte Prüfung der dämpfenden Einlage ist nur eine Anforderung, die für die Vergabe des RAL-GZ 692 erfüllt werden muss (s.a. www.get-guete.de Rubrik qualität&gütesicherung / RAL-Gütezeichen)

 

  Quelle: www.get-guete.de


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