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Meister bleibt Meister

21.05.2014

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Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. fordert das Europäische Parlament und insbesondere die zukünftigen deutschen Abgeordneten dazu auf, sich in der kommenden Legislaturperiode für den Erhalt des deutschen dualen Ausbildungssystems einzusetzen. Derzeit prüft die EU-Kommission, ob und wie der Zugang zu reglementierten Berufen erleichtert werden kann.

Am 25. Mai sind die Bürger aufgerufen, ein neues Europaparlament zu wählen. Deutschland wird künftig mit 96 Abgeordneten in Brüssel vertreten sein.

Der Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V. mit weit über 1.000 Mitgliedsfirmen ruft die Politik auf, sich für den Erhalt der Meisterpflicht einzusetzen. „Wer die Meisterpflicht abschaffen will, der verschließt die Augen vor den negativen Folgen – für Unternehmen, Endverbraucher sowie die Auszubildenden“, führt der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, Rainer von Borstel, aus.

Mehr Firmen – weniger Auszubildende
Die letzte große Novellierung der Handwerksordnung 2003 hat in den Berufen ohne Meisterzwang wie Fliesenleger oder Fotografen zwar zu einem enormen Anstieg der Betriebsgründungen geführt. Demgegenüber ist allerdings die Zahl der Beschäftigten und die der Auszubildenden drastisch eingebrochen. Denn viele der neu gegründeten Firmen waren Solo-Selbstständige, die nicht ausbildeten. Darüber hinaus wurden im Jahr 2013 15 % aller zulassungsfreien Betriebe wieder geschlossen, bei den Meisterbetrieben waren es nur fünf Prozent. Vielen Gründern ohne Meistertitel fehlten juristische und kaufmännische Kenntnisse, die sie in der Meisterschule gelernt hätten. Das Nachsehen habe der Kunde, der bei Reklamationen vor verschlossenen Türen stehe, betonte der Verband.

Meisterpflicht als Qualitätsgarant
„Das hessische Baugewerbe bekennt sich klar zum Meisterbrief und zum dualen Ausbildungssystem. Der hohe Fachkräfteanteil in der Bauwirtschaft sichert die Qualität in der Wertschöpfungskette Bau. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs in Europa brauchen wir ein Bildungssystem, das sich an der Praxis orientiert, einen direkten Übergang in den Arbeitsmarkt sicherstellt und ganzheitliche Berufsbilder vermittelt“, so Rainer von Borstel weiter.


Auch aus Sicht des europäischen Binnenmarktes sei die Meisterpflicht kein Hindernis. Es gibt schon heute genügend Möglichkeiten, wie sich ausländische Handwerker in Deutschland selbstständig machen können. „Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmen maßgeblich die zukünftige Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft in Deutschland. Wir erwarten daher vom Europäischen Parlament und insbesondere den zukünftigen deutschen Abgeordneten, dass die Interessen der vielen kleinen und mittleren Bauunternehmen angemessen berücksichtigt werden,“ so von Borstel abschließend.

  Quelle: Verband Baugewerblicher Unternehmer Hessen e. V.


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