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Mindestlohn ab 1. August 2013 in Kraft

18.07.2013

Für die Gerüstbaubranche wird es ab dem 1. August 2013 einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in Höhe von 10,00 € geben

Der grundlegende Tarifabschluss über den Mindestlohn im Gerüstbau erfolgte im Jahr 2011. Nach vielen Verzögerungen im Verfahren zur Allgemeinverbindlicherklärung ist am 17. Juli 2013 der letzte Verfahrensschritt durch die Befassung im Bundeskabinett erfolgt. Damit gilt für Gerüstbauer ab dem 1. August 2013 eine bundesweit einheitliche Lohnuntergrenze von 10,00 € in der Stunde. Den Mitgliedern von Bundesinnung und Bundesverband Gerüstbau steht ein ausführlicher Leitfaden zum Thema Mindestlohn im Downloadbereich unter www.geruestbauhandwerk.de zur Verfügung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

  Quelle: Bundesverband Gerüstbau e. V.


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