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Mindestlohn von 8,50 Euro bei öffentlichen Aufträgen beschlossen

11.04.2013

Stuttgart (dapd-bwb). Der baden-württembergische Landtag hat ein Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge beschlossen. Das Gesetz sieht vor, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur Unternehmen zu berücksichtigen, die einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro garantieren. Das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz soll zum 1. Juli 2013 in Kraft treten.

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) sprach von einem "guten Tag für Baden-Württemberg." Das Gesetz sei ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Musterland für gute Arbeit. Wer gute Arbeit leiste, solle auch anständig verdienen, und wer seine Leute anständig bezahle, solle auch nicht von Ausbeutern vom Markt gedrängt werden.

Das Gesetz allein reiche aber nicht aus, führte Schmid an. Deswegen setze sich die Landesregierung für einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn auf Bundesebene ein. Der Vorsitzende der FDP-Fraktion, Hans-Ulrich Rülke, kritisierte das Gesetz als Angriff auf die Tarifautonomie von Arbeitgebern und Gewerkschaften. Es bringe keinen positiven Effekt, sondern nur unnötige bürokratische Belastungen mit sich.

  Quelle: dapd-bwb


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