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Mindestlohnpflicht stößt bei IHK auf Ablehnung

01.06.2012

Rostock (dapd-lmv). Die drei Industrie- und Handelskammern des Landes lehnen die geplante Mindestlohnverpflichtung im Landesvergabegesetz ab. Das Vergaberecht sei das falsche Instrument für eine auskömmliche Entlohnung, hieß es in einer in Rostock verbreiteten Erklärung. Die Kammern machten zugleich verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Nur der Bund sei nach dem Grundgesetz befugt, Gesetze zum Arbeitsrecht und zu Tariffragen zu verabschieden. Die Kammern warnten die Landesregierung davor, die Tarifautonomie aufzuweichen. Die geplante Änderung im Vergabegesetz sieht vor, dass das Land künftig öffentliche Aufträge nur noch an Firmen vergeben will, die ihren Mitarbeitern mindestens 8,50 Euro Stundenlohn zahlen. Den Kommunen wird empfohlen, sich bei der Auftragsvergabe ebenfalls an dieser Lohnuntergrenze zu orientieren, wenn sie mit Geld des Bundes, Landes oder der EU Investitionen tätigen.

  Quelle: dapd


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