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Mittelstandsschutz: keine Sonntagsreden!

18.06.2015

Arbeitstreffen der Auftragsberatungsstellen im Schatten der Vergaberechtsreform

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Anja Theurer, die Sprecherin der STKA.

Foto: www.abst-brandenburg.de

Wer in der Politik etwas auf sich hält, schreibt sich die Förderung des Mittelstands auf die Fahnen. „Häufig folgen wohlgesetzten Worten dann aber keine oder die falschen Taten. So drohen bei der aktuellen Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht Verschlechterungen für Mittelständler“, so Anja Theurer, die Sprecherin der STKA.

In der Kritik stehe etwa die im deutschen Recht seit Längerem geregelte Pflicht zur Aufteilung großer Auftragsvolumina in kleinere Lose, die Mittelständlern einen unmittelbaren Zugang zum öffentlichen Beschaffungsmarkt sichern soll. Die Regelung in den neuen EU-Vergaberichtlinien bleibe hinter der deutschen Norm zurück. Einige Stimmen forderten nun die Übernahme dieser weniger strengen EU-Regelung, die Auftraggebern unter erleichterten Bedingungen eine Gesamtvergabe erlaube. Mittelständler würden so auf die wenig attraktive Position als Nachunternehmer verwiesen, so Theurer.

Theurer weiter: „Im Rahmen des am 11. und 12. Juni 2015 in Neuss und Düsseldorf durchgeführten Arbeitstreffens der Auftragsberatungsstellen nahmen Fragen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien breiten Raum ein. Mit dem Vorsitzenden des Parlamentskreises Mittelstand der CDU-Landtagsfraktion NRW und Landesvorsitzenden der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU NRW, Hendrik Wüst, diskutierten die Kolleginnen und Kollegen aus den Auftragsberatungsstellen denn auch neben der aktuellen Evaluierung des Landestariftreuegesetzes NRW die mittelstandsgerechte Ausgestaltung der Losteilungsregelung.

„Ein weiterer zentraler Punkt der anstehenden Reform ist die praxistaugliche Umsetzung der neuen EU-Anforderungen an die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Gesetzentwurf führt hier erstmals eine saubere Systematik ein und regelt nur dort Verbindliches, wo die Richtlinien dies vorschreiben – im Übrigen gilt das Prinzip der Freiwilligkeit. Dies muss nach Auffassung der Auftragsberatungsstellen trotz zahlreicher anderweitiger Begehrlichkeiten schon allein mit Blick auf den Mittelstandsschutz so bleiben!“, so Theurer abschließend.

  Quelle: STKA


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