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Nach Kabinettsbeschluss zu Diesel-Fahrverboten:

21.11.2018

Auch Treibhausgasminderungspflicht für Benzin und Diesel zügig verschärfen

Der Beschluss des Bundeskabinetts zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), mit dem u. a. die Verhältnismäßigkeit flächen-deckender Diesel-Fahrverbote gesetzlich definiert werden soll, ist nach Ansicht des Bundesverbandes der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) nicht ausreichend für mehr Klima- und Umweltschutz im Verkehr. Entsprechende Gesetzesänderungen sollten nicht nur auf Stickstoffdioxidemissionen abzielen, sondern auf die Minderung aller verkehrsbedingten Emissionen. Der BDBe fordert daher eine zügige Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) für alle in Verkehr gebrachten Kraftstoffe.

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Foto: BDBe

Der Beschluss der Bundesregierung setzt die Koalitionseinigung über das Konzept für „Saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ vom Oktober 2018 um. Durch eine Änderung des BImSchG sollen bundeseinheitliche Regeln für Verkehrsbeschränkungen aufgrund von überschrittenen NO2-Grenzwerten für Dieselfahrzeuge geschaffen werden. Diese Maßnahme ist nach Ansicht des BDBe jedoch nicht geeignet, insgesamt für bessere Luftqualität zu sorgen. Um wirksame Anreize zur Erreichung der nationalen und internationalen Umwelt- und Klimaziele im Verkehr zu setzen, fordert der BDBe die zügige Anhebung der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) nach § 37a BImSchG. Der für das Jahr 2020 geplante Anstieg der THG-Quote von derzeit 4,0 auf 6,0 Prozent sollte bereits ab 2019 erfolgen und die Quote ab 2020 weiter erhöht werden.

Norbert Schindler, Vorsitzender des BDBe, begründet die Forderung mit der stetigen Verbesserung der Treibhausgasbilanz von zertifiziert nachhaltigen Biokraftstoffen in Deutschland: „Biokraftstoffe haben in den letzten Jahren ihr Potenzial zur Minderung des Treibhausgases CO² deutlich gesteigert. Lag die Emissionseinsparung gegenüber fossilen Kraftstoffen im Jahr 2016 noch bei 70 Prozent, stieg sie bis 2017 auf über 81 Prozent. Folglich müssen die Mineralölgesellschaften bei gleich bleibendem Verbrauch von Benzin und Diesel immer weniger Biokraftstoffe beimischen. Durch eine vorgezogene und stufenweise weitere Anhebung der THG-Quote könnten problemlos noch mehr verkehrsbedingte Emissionen vermieden werden. Bei den jetzt anstehenden parlamentarischen Beratungen der auf den Weg gebrachten Änderung des BImSchG sollte insgesamt mehr für den Klima- und Umweltschutz im Verkehr getan werden. Eine Anhebung der THG-Quote hilft kurzfristig den CO²-Ausstoß von über 56 Mio. Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren zu senken und sorgt damit schnell für mehr Klimaschutz im Verkehr“, so Schindler abschließend.

  Quelle: www.bdbe.de


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