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Nachhaltige Wirtschaftlichkeit bei Beschaffungsentscheidungen

04.03.2022

Das Umweltbundesamt veröffentlicht eine Studie mit Reformvorschlägen zu einem umweltfreundlicherem Verständnis von Wirtschaftlichkeit

Wirtschaftlichkeit ist ein wichtiges Kriterium für Beschaffungsentscheidungen. Welches Verständnis von Wirtschaftlichkeit dabei zugrunde gelegt wird, entscheidet maßgeblich darüber, ob diese umweltgerecht sind oder nicht. Eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA) setzte sich daher als Ziel, das Verständnis von Wirtschaftlichkeit im Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltfreundlichkeit zu untersuchen. Zum einen sollte dabei das Verständnis für wirtschaftliche Entscheidungskalküle verbessert werden, zum anderen sollten Reformansätze aufgezeigt und entwickelt werden. Nun haben die verschiedenen Analysen erste Ergebnisse hervorgebracht, die das UBA in einer neuen Publikation mitteilt.

Im Rahmen der Studie wurden Wirtschaftlichkeitskalküle privater Haushalte und von Unternehmen sowie Wirtschaftlichkeitsgebote im Kontext umweltrelevanter Mindeststandards untersucht und Reformvorschläge entwickelt.

Nachhaltige Wirtschaftlichkeit am Beispiel Baumaschinen

Da Baumaschinen einen Bereich der öffentlichen Beschaffung darstellen, der eine hohe Umweltrelevanz hat, wurde am Beispiel dieser exemplarisch untersucht, welchen Einfluss die Berücksichtigung von Umweltkosten auf die Wirtschaftlichkeit hätte. Darauf aufbauend und auf Basis weitergehender Hemmnisanalysen wurden die folgenden Reformansätze für die öffentliche Hand identifiziert:
Die Art der zu nutzenden Wirtschaftlichkeits- bzw. Investitionsrechnung ist für staatliche Investitionen teilweise vorgeschrieben. Zur Steigerung der Transparenz sollte genauer festgelegt werden, welche Art der Investitionsrechnung anzuwenden ist und wie Diskontsätze, Lebens- bzw. Nutzungsdauern und Umweltkosten bestimmt werden können.

Bei der Planung von Investitionen durch die öffentliche Hand ist die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten im Kontext des öffentlichen Beschaffungsrechts grundsätzlich vorgesehen, allerdings nur für wenige Beschaffungsgegenstände verpflichtend und deshalb in vielen Fällen auch nicht üblich. Ein Reformansatz sollte daher in der verpflichtenden Nutzung von Lebenszykluskosten in Vergabeverfahren bestehen.

Umweltkosten werden bei Wirtschaftlichkeitsberechnungen in der öffentlichen Beschaffung häufig unzureichend berücksichtigt. Die explizite Berücksichtigung von Umweltkosten in der „Arbeitsanleitung Einführung in Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ des BMF wäre daher sinnvoll. Auch Schulungsprogramme für öffentliche Beschaffungsstellen können erleichtern, dass Umweltkosten bei Beschaffungsvorgängen berücksichtigt werden.

Staatliche Ausgaben sind teilweise nicht (hinreichend) auf umweltpolitische Ziele ausgerichtet. Verwaltungen sollten sich deshalb mehr als bisher konkrete und überprüfbare Klimaschutz- und Umweltziele bei der Beschaffung setzen. Zugleich sind dauerhaften oder temporären Mehrkosten für die öffentliche Hand im Zuge von umweltgerechten Investitions- und Beschaffungsentscheidungen bereits in der Haushaltsplanung Rechnung zu tragen.

  Quelle: www.vergabeblog.de


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