Arbeitsschutz im Rohbau
Vom Einfamilienhaus bis hin zur großen Liegenschaft – auf Baustellen sind zahlreiche unterschiedliche Gewerke, Arbeitsmittel und Maschinen im Einsatz. Mit der neuen Branchenregel 101-601 „Rohbau“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, erhalten Verantwortliche einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Arbeitsschutzbestimmungen. Zudem werden mögliche Gefährdungen und entsprechende Maßnahmen zur Prävention für Arbeiten im Rohbau aufgezeigt. Das hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 19. September 2017 mitgeteilt.
Handlungsanweisungen für die sichere Baustelle Wer ist für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit verantwortlich wenn mehrere Unternehmen am Bau beteiligt sind? Was sind neben Abstürzen die häufigsten Gefahren im Rohbau und wie kann man diese vermeiden? Welche Maßnahmen sind notwendig, um Beschäftigte vor Schadstoffen, Lärm oder zu großer körperlicher Belastung zu schützen? Auf Fragen wie diese gibt die Branchenregel verständliche Antworten und praxisbezogene Handlungsanweisungen. Verantwortliche erfahren darin das Wichtigste zur Verwendung von Arbeitsmitteln wie Leitern und Gerüsten, zum Einsatz von Maschinen oder auch zu verschiedenen Tätigkeiten des Rohbaus wie beispielsweise Mauer- oder Zimmerarbeiten.
Foto: Thomas Lucks – BG BAU
Übersichtliches Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau Im Rohbau muss aufgrund der verschiedenen Gewerke ein sehr umfangreiches Vorschriften- und Regelwerk aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und Quellen beachtet werden. „Die neue Branchenregel bündelt alle diese rechtlichen Vorgaben, potenziellen Gefährdungen und Präventionsmaßnahmen übersichtlich in einer einzigen Publikation. Das erleichtert Verantwortlichen die praktische Umsetzung oder die Delegation der Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“, erklärt Prof. Dr.-Ing. Marco Einhaus, Leiter des Sachgebiets Hochbau im DGUV-Fachbereich Bauwesen. Die Branchenregel wurde von Fachexperten der Unfallversicherung sowie Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft erarbeitet. „Aufgrund der engen Zusammenarbeit liegt uns nun ein Arbeitsschutzkompendium für den Rohbau vor, das von allen Partnern mitgetragen und genutzt wird“.
Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben leichtgemacht Die Branchenregeln der gesetzlichen Unfallversicherung sind ein neues Informationsformat. Sie setzen kein eigenes Recht, sondern fassen das vorhandene komplexe Arbeitsschutzrecht für die Unternehmen einer bestimmten Branche verständlich zusammen. Die über 100-seitige Branchenregel „Rohbau“ ist die erste Publikation dieser Art für das Bauwesen. Sie dient Verantwortlichen als praxisbezogenes Präventionswerkzeug: Symbole vereinfachen das Auffinden von Informationen, konkrete Beispiele und Bilder veranschaulichen die Handlungsanweisungen. Checklisten, Prüfprotokolle und Hinweise auf weiterführende Dokumente erleichtern die korrekte Umsetzung der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben.
Interessierte können die DGUV Regel 101-601 „Branche Rohbau“ in der DGUV Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen oder dort als gedrucktes Exemplar bestellen. Der Bezug der Informationsschrift ist für die Mitgliedsunternehmen der BG BAU im Beitrag inbegriffen. |