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Neue EU-Richtlinie für emissionsfreie Gebäude bis 2050

30.04.2024

Die EU hat entschieden, dass bis 2030 alle Neubauten emissionsfrei sein müssen, mit einem Ziel für den gesamten Gebäudebestand bis 2050. Eine Debatte wird gefordert.

 

Gebäudeenergieeffizienz Grafisch Person Haus Energie

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                  

Ambitionierte Ziele für die Bauwirtschaft

Die Europäische Union hat kürzlich eine weitreichende Gesetzgebung verabschiedet, die vorsieht, dass bis 2030 alle neu errichteten Gebäude emissionsfrei sein müssen. Dies ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Ziel, bis 2050 den gesamten Gebäudebestand in der EU emissionsfrei zu gestalten.

Details der Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie

Die neue Richtlinie definiert klare Grenzwerte für den Energieverbrauch von Gebäuden, die ab einem festgelegten Zeitpunkt gelten. Ausnahmen werden für bestimmte Gebäudetypen wie historische Bauten und Kirchen gemacht, die aufgrund ihrer besonderen Umstände von diesen Regelungen befreit sind.

Reaktionen aus der Bauindustrie

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, betont, dass eine Sanierungspflicht bisher nicht Bestandteil des Gesetzes ist. Er hebt die Wichtigkeit einer Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes hervor und ruft zu einer tiefgreifenden Fachdebatte auf, um die praktische Umsetzung der Richtlinie zu diskutieren.

Fahrplan zur nationalen Umsetzung

Die neue EU-Richtlinie muss bis Mitte 2026 in nationales Recht überführt werden. Pakleppa schlägt vor, dass ein Gesetzentwurf bis zur Bundestagswahl 2025 fertiggestellt sein sollte, um der Bauwirtschaft und den Bauherren eine Anpassungszeit zu ermöglichen und dem Gesetzgeber ausreichend Zeit für eine gründliche Implementierung zu geben.

  Quelle: https://allgemeinebauzeitung.de/abz/eu-beschliesst-gebaeudeenergieeffizienz-richtlinie-epbd-emissionsfreie-gebaeude-ab-2050-5538


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