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Neue EVB-IT Musterverträge veröffentlicht

25.04.2016

Auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnologie stehen seit dem 18.03.2016 neue EVB-IT Musterverträge („Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“) für die Auftragsvergabe der öffentlichen Hand zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um die „EVB-IT Kauf“ und die „EVB-IT Instandhaltung“, die als jeweils neu gefasste Version 2.0 die bisherigen Vertragsbedingungen ersetzen. Die Musterverträge sind für die Beschaffungen der Bundesbehörden verbindlich zu verwenden, sie werden aber auch bei Vergaben der Bundesländer und Kommunen eingesetzt.

Die neuen Versionen beinhalten auch eine Regelung, die den Verkäufer darauf verpflichtet, dass die Hardware über keine versteckten Funktionen zum Ausspähen von Daten verfügt (sog. „technische No-spy-Klausel“). Das ist insoweit bemerkenswert, als es bisher nicht selbstverständlich war , dass Hersteller und Händler sich zu solchen Zusagen verpflichten. Weitere Neuerungen betreffen Regelungen zur Rücknahme- und Entsorgungspflicht für gelieferte oder ausgetauschte Hardware und Gestaltungsoptionen zur Vereinbarung von Herstellergarantien.

Ihre Ansprechpartnerinnen:
RA’in Anja Theurer,
anja.theurer@abst-brandenburg.de, Tel. 030 / 374 46 07 – 14

Marlen Franke,
marlen.franke@abst-brandenburg.de, Tel. 030 / 374 46 07 – 13

  Quelle: www.abst-brandenburg.de


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