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Neue Ersatzbaustoffverordnung: Mehr Kritik als Anklang

25.04.2023

Harsche Kritik an neuer Verordnung: Mangel an klaren und praktikablen Kriterien sorgen für Unverständnis.

 

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Obwohl die neue Ersatzbaustoffverordnung kurz vor ihrem Inkrafttreten steht, wird sie zunehmend kritisiert. Die fehlenden klaren Kriterien zum Abfallende sind ein wichtiger Grund für die mangelnde Akzeptanz. Der ursprüngliche Entwurf vom Mai 2017 sah einige Kriterien zum Abfallende vor, die jedoch vom Bundesumweltministerium zurückgezogen wurden. Das Recyclingmaterial soll einerseits auf Baustellen verwendet werden, gilt aber andererseits rechtlich als Abfall.

Die neue Ersatzbaustoffverordnung soll am 1. August 2023 in Kraft treten. Die fehlenden Kriterien zum Abfallende werden von vielen kritisiert. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB), kommentierte die Verabschiedung der ersten Novelle zur Ersatzbaustoffverordnung kurz vor Ostern und betonte, dass klare und praktikable Kriterien zum Abfallende fehlen. Gütegesicherte Ersatzbaustoffe sollten nicht mehr als Abfall eingestuft werden, um eine gut funktionierende Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten. Pakleppa erklärte auch, dass der Versuch, die Ersatzbaustoffverordnung durch Klarstellungen praxistauglicher zu gestalten, nicht wirklich erfolgreich war.

Die Gütesicherung der Ersatzbaustoffe ist entscheidend, da sie ohne klare Kriterien zum Abfallende dem Abfallrecht unterliegen und als gleichwertige Produkte nicht anerkannt werden. Thomas Möller, Hauptgeschäftsführer der Bauwirtschaft Baden-Württemberg, ist auch frustriert und erklärt, dass die Politik zwar eine nachhaltigere Kreislaufwirtschaft im Baubereich wolle, aber mit der aktuellen Novelle der Ersatzbaustoffverordnung am eigentlichen Problem vorbeiziele. Es sei unlogisch, dass Ersatzbaustoffe bis zum Einbau als Abfall gelten, obwohl sie alle Kriterien von natürlichen Baustoffen erfüllen. Die Bauwirtschaft fordert deshalb, RC-Material als gleichwertiges Bauprodukt zu deklarieren, um die Akzeptanz zu erhöhen. Der ursprüngliche Entwurf sah dies auch vor.

  Quelle: https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/neue-ersatzbaustoffverordnung-mehr-kritik-als-anklang


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