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Neue Orientierung für Bau-Planungsleistungen

04.03.2024

Ein Rechtsgutachten bietet Lösungen für öffentliche Auftraggeber zur Vergabe von Planungsleistungen am Bau, um bestehende Verunsicherungen zu adressieren.

 

Bauplanungen Zeichnungen Grundriss Laptop

Bild: Adobe.                                                                                                                                                                                                                 

Unsicherheit bei der Vergabepraxis

Die Abschaffung einer spezifischen Regelung im Vergaberecht hat bei öffentlichen Auftraggebern zu Unklarheiten geführt, insbesondere bei der Bewertung von Planungsleistungen. Die Frage, wann eine europaweite Ausschreibung notwendig wird, steht im Raum.

Bundesrat fordert klare Richtlinien

Angesichts der Verwirrung hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgerufen, präzisere Anleitungen zur Ermittlung des Auftragswerts für Planungsleistungen bereitzustellen. Die bisherigen Erklärungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz genügten nicht, um die bestehenden Unklarheiten zu beseitigen.

Wegweisendes Rechtsgutachten

Ein von führenden Kammern und Verbänden in Auftrag gegebenes Gutachten, erstellt von Prof. Dr. jur. Martin Burgi, schlägt eine Brücke über die rechtliche Lücke. Es dient als solide Basis für Entscheidungen von Vergabestellen und unterstützt eine rechtskonforme Vergabepraxis.

Neuer Ansatz in der Vergabe

Das Gutachten unterstreicht die Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabe von Planungs- und Bauleistungen unter Anwendung des Schwellenwerts für Bauleistungen. Dieser Ansatz ist konform mit dem EU-Recht und unterstützt den Binnenmarkt.

Förderung mittelständischer Unternehmen

Zudem wird die Aufteilung in Fach- und Teillose empfohlen, um mittelständische Unternehmen zu unterstützen. Diese Vorgehensweise gewährleistet eine mittelstandsfreundliche Vergabe und stärkt die Autonomie öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung.

Gemeinschaftliche Initiative für Klarheit

Das Rechtsgutachten, initiiert von der Bundesingenieurkammer, der Bundesarchitektenkammer, dem AHO und dem VBI, zielt darauf ab, die Vergabepraxis zu vereinfachen und rechtssichere Entscheidungen zu fördern.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/klare-regeln-zum-auftragswert-bei-planungsleistungen-am-bau-gutachten-bestaetigt-rechtskonformit


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