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Neue Schwellenwerte für die Anwendung des EU-Vergaberechts

03.12.2015

Das EU-Vergaberecht gilt nur für öffentliche Aufträge, deren Auftragswert die von der EU festgelegten Schwellenwerte überschreitet.

Diese Schwellenwerte wurden jetzt mit Wirkung zum 01.01.2016 neu festgesetzt und betragen nun
• für Bauaufträge 5,225 Mio €
• für Dienst- und Lieferaufträge 209.000 €
• für Dienst- und Lieferaufträge oberster Bundesbehörden 135.00 €
• für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern 418.000 €.

Auch der erst ab dem 18.04.2016 relevante Schwellenwert für die Vergabe von Konzessionsverträgen wurde auf 5,225 Mio € geändert.

Hintergrund der Anpassung ist, dass die Schwellenwerte auf dem multilateralen Abkommen „Government Procurement Agreement“ (GPA) beruhen und alle zwei Jahre der Wechselkursentwicklung angepaßt werden. Bisher wurde diese Änderung nur für die bis 18.04.2016 umzusetzenden neuen Vergaberichtlinien veröffentlicht, mit einer entsprechenden Änderung der bis dahin anzuwendenden Vorschriften ist zu rechnen.

  Quelle: www.forum-vergabe.de


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