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Neue Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen ab 1. Januar 2014

10.12.2013

Hintergrund:
Ab dem 1. Januar 2014 müssen alle öffentlichen Auftraggeber die neuen Schwellenwerte beachten. Die Europäische Kommission hat die Verordnung zur Änderung der Schwellenwerte verabschiedet. Der Verordnungsentwurf war schon länger bekannt. Nunmehr herrscht Gewissheit darüber, dass ab 2014 die Schwellenwerte geringfügig angehoben werden.

Die Europäische Kommission legt die Schwellenwerte immer für zwei Jahre fest. Die Anpassung der Schwellenwerte beruht auf dem jeweils über 24 Monate ermittelten durchschnittlichen Tageskurs des Euro im Verhältnis zu den sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR), einer künstlichen Währung des IWF (engl.: Special Drawing Rights).

Inhalt der Neuregelung
Die Schwellenwerte für europaweite Ausschreibungen betragen ab 1. Januar 2014:

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Dr. Michael Sitsen
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Fazit
Die Vergabeverordnung, die Sektorenverordnung und auch die Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit sehen vor, dass immer automatisch die europarechtlich festgelegten Schwellenwerte gelten (sog. dynamische Verweisung). Es bedarf daher keines weiteren Umsetzungsaktes in Deutschland, nachdem auch die Vergabeverordnung vor wenigen Wochen mit einer dynamischen Verweisung ausgestattet wurde. Die neuen Schwellenwerte sind von allen öffentlichen Auftraggebern ab 1. Januar 2014 zu beachten.

  Quelle: RA Dr. Michael Sitsen


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