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Neue Steuervorteile für Photovoltaik: Handwerkerkosten jetzt absetzbar

11.03.2024

Das Bundesfinanzministerium bestätigt: Kosten für die Installation und Wartung von Photovoltaikanlagen sind steuerlich absetzbar.

 

Photovoltaikanlagen Solaranlage Photovoltaik

 

Steuererleichterungen für grüne Energie

Ab sofort können Hausbesitzer Steuervorteile für die Montage, Wartung und Reparatur von Photovoltaikanlagen durch Fachkräfte in Anspruch nehmen. Diese Neuerung folgt der bereits bestehenden Regelung, dass für den Erwerb von Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer anfällt. Das Bundesfinanzministerium hat diese steuerliche Förderung nun offiziell bestätigt.

Konditionen der Steuerbegünstigung

Die Vergünstigung gilt für Photovoltaikanlagen, die im eigenen Haushalt installiert werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass die Einnahmen, die aus der Anlage generiert werden, steuerfrei sein müssen, um den Steuerbonus zu erhalten.

Begrenzter Steuerbonus

Für sämtliche Handwerkerleistungen im Haushalt, einschließlich der Arbeiten an Photovoltaikanlagen, können jährlich bis zu 6.000 Euro an Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten steuermindernd geltend gemacht werden. Davon sind 20 Prozent, also bis zu 1.200 Euro, direkt von der Steuerlast abziehbar.

Einschränkungen bei öffentlicher Förderung

Ein wichtiger Hinweis betrifft die Finanzierung der Photovoltaikanlage: Sollte diese vollständig durch öffentliche Mittel gefördert sein, entfällt die Möglichkeit, die Handwerkerkosten steuerlich geltend zu machen, da in diesem Fall keine eigentlichen Kosten für den Anlagenbetreiber anfallen.

  Quelle: https://www.handwerksblatt.de/betriebsfuehrung/montagekosten-der-photovoltaikanlage-sind-als-handwerkerleistung-steuerlich-abset


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