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Neue VOB/A veröffentlicht

25.01.2016

Am 19.01.2016 sind die neuen Texte der VOB/A und Änderungen der VOB/B im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (BAnz AT 19.01.2016 B3).

Die VOB/A regelt die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Ihr zweiter und dritter Abschnitt dienen der Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Ihr Inkrafttreten ist für den 18.04.2016 vorgesehen, dies hängt allerdings von der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts ab, die im Bundeskabinett beschlossen werden soll und anschließend Bundestag und Bundesrat passieren muss. Bis zum 18.04.2016 muss die Bundesrepublik neue Vergaberichtlinien der Europäischen
Union umsetzen.

Der erste Abschnitt der VOB/A betrifft rein nationale Vergaben und ist jeweils haushaltsrechtlich einzuführen.

Die VOB/B enthält Regelungen für die Durchführung von Verträgen. Sie stellt rechtlich gesehen Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, ihre Geltung muss vereinbart werden.

Informationen zum Fortgang der Modernisierung des Vergaberechts finden Sie unter www.forum-vergabe.de/informationen/modernisierung-des-vergaberechts/

  Quelle: forum vergabe e.V.


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