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Neue Vergaberichtlinien im Amtsblatt veröffentlicht

01.04.2014

Neue Vorgaben für deutschen Gesetzgeber für öffentliche Aufträge

Die Texte der Vergaberichtlinie für klassische öffentliche Auftraggeber (RL 2014/24/EU), der Vergaberichtlinie für Sektorenauftraggeber (RL 2014/25/EU) und der erstmals geschaffenen Konzessionsvergaberichtlinie (RL 2014/23/EU) sind veröffentlicht worden, im Amtsblatt L 94 der Europäischen Union vom 28.03.2014.

Die Richtlinien treten am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, also am 17.04.2014. Die Richtlinien enthalten neben geänderten Regelungen für die Vergabe von Verträgen öffentlicher Auftraggeber erstmals Regelungen für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen.

Die derzeit geltenden und in Deutschland umgesetzten Vergaberichtlinien stammen aus dem Jahr 2004.

Die geänderten Vorgaben der neuen Richtlinien müssen ebenfalls in deutsches Recht umgesetzt werden, dafür enthalten die Richtlinien für den Kern der Vorschriften eine Umsetzungsfrist von 24 Monaten.

Die Frist endet damit am 17. April 2016. Bei einigen wenigen Vorschriften, insbesondere bezüglich der elektronischen Kommunikation, beträgt die Umsetzungsfrist dagegen bis zu 60 Monate.

  Quelle: www.forum-vergabe.de


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