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Neue Vergabeverordnung verändert das Bauen

07.07.2023

Planende Berufe in der Bauwirtschaft sind besorgt über die Auswirkungen einer neuen Vergabeverordnung, die zu Verwerfungen im Planungsmarkt führen könnte.

 

Rohbau im Dunkeln beleuchtet

 

Die kürzlich vom Bundesrat zugestimmte Änderung der Vergabeverordnung sorgt bei planenden Berufen für Unruhe. Insbesondere im Planungsmarkt werden deutliche Verwerfungen erwartet. Da bisherige nationale Regelungen gegen europäische Vergaberichtlinien verstoßen haben, muss Deutschland nun mit den negativen Auswirkungen leben.

Wesentlich aufwändigeres Verfahren für Auftraggeber und Auftragnehmer

Die Zustimmung des Bundesrats zu den grundlegenden Änderungen der Vergabeverordnung (VgV) hat nach Angaben der Bundesingenieurkammer (BIngK) negative Auswirkungen. Sowohl für Auftraggeber als auch für Auftragnehmer wird das Verfahren dadurch erheblich aufwändiger. Insbesondere die Kommunen sind aufgrund fehlender Kapazitäten betroffen. Die Kammern und Verbände befürchten, dass vermehrt Total- und Generalunternehmervergaben die Folge sein könnten, was eine Gefährdung der mittelstandsgeprägten Planungswirtschaft zur Folge hätte. Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), bedauert die Zustimmung des Bundesrats und erklärt, dass Gespräche mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern stattfinden werden, um die negativen Folgen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich zu halten.

Forderung nach fairen Rahmenbedingungen für Planer

Auch Heinrich Bökamp, Präsident der BIngK, sieht negative Auswirkungen auf die planenden Berufe. Er betont, dass insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten der Schutz kleiner und mittlerer Büros von großer Bedeutung ist, da sie das Rückgrat der Planungswirtschaft in Deutschland bilden und dringend gebraucht werden. Nur durch faire Rahmenbedingungen könne eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistung gewährleistet werden.

Anpassung der Vergabeverordnung zur Erfüllung von EU-Richtlinien

Die Änderung der Vergabeverordnung wurde aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission vorgenommen. Die bisherige deutsche Regelung verstößt gegen die europäischen Vergaberichtlinien. Die Planungsverbände sehen darin nur negative Auswirkungen und keinen entscheidenden Vorteil. Sie fordern daher eine Auseinandersetzung des Europäischen Gerichtshofs mit der Änderung der Vergabeverordnung. Obwohl sich mehrere Bundesländer dem Vorschlag angeschlossen haben, blieben sie bei der Abstimmung in der Minderheit. Nun sollen alle Mittel genutzt werden, um die negativen Folgen in Grenzen zu halten.

  Quelle: https://www.meistertipp.de/aktuelles/news/planer-in-sorge-neue-vergabeverordnung-veraendert-das-bauen


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