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Neue Wege zur Straßenbaufinanzierung der Kommunen

10.09.2012

Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) möchte, dass die Kommunen künftig wiederkehrende Straßenbaubeiträge zum Ausbau und zur Instandhaltung ihres Straßen-und Wegenetzes erheben dürfen. Deshalb fordert der BVN einen Systemwechselweg von einmaligen hohen Erschließungsbeiträgen einzelner Anrainer hin zu jährlichen niedrigen Straßenbaubeiträgen aller Grundstückseigentümer. Durch das Recht zur Erhebung dieser Beiträge stünden den Kommunen zusätzliche Finanzierungsmittel für den Erhalt ihres Straßen- und Wegenetzes zur Verfügung.

Der Hauptgeschäftsführer des BVN, Matthias Wächter, wies darauf hin, dass der Finanzierungsbedarf für Straßen in der Baulast der Kommunen bei ca. 161 Mrd. Euro von 2006 - 2020 (rd. 11 Mrd. Euro jährlich) liege.

Den Schwerpunkt mit 71 Mrd. Euro bilde der Ersatzbedarf für vorhandene Straßen, Brücken und Tunnel. Jedoch würden statt der notwendigen 11 Mrd. Euro gegenwärtig nur 5 bis 6 Mrd. Euro pro Jahr investiert. Damit werde der Bedarf nur zur Hälfte abgedeckt.

Hinzu komme, dass der besonders dringliche Erhaltungsaufwand ausschließlich aus Haushaltsmitteln der Kommunen finanziert werde, die bekanntermaßen sehr begrenzt sind und bleiben werden.
Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen hat deshalb mit anderen baugewerblichen Verbänden eine Studie in Auftrag gegeben, die alternative Finanzierungsquellen für Instandhaltungsmaßnahmen im kommunalen Straßenbau untersucht hat. Die Studie „Kommunaler Straßenbau - Anforderungen an den Unterhalt und alternative Finanzierungsmöglichkeiten der Gemeinden“, erarbeitet von HFK Rechtsanwälte, Michael Halstenberg, kommt zu dem Ergebnis, dass weder Steuern noch Gebühren oder Beiträge in jetziger Form als Finanzierungsquellen von Instandhaltungsarbeiten an kommunalen Straßen in Betracht kommen. Stattdessen ergäben Beiträge – analog zu den Abwassergebühren – neue Finanzierungsspielräume.
Das Kommunalabgabenrecht des Landes sollte deshalb auf ein System von wiederkehrenden Straßenbaubeiträgen umgestellt werden. Die Vorteile des neuen Systems:

- Die Kosten von Baumaßnahmen sind zeitlich und anteilsmäßig ausgewogener verteilt.

- Auch die Grundstückseigentümer, die an einer neuen und/oder wenig beanspruchten Straße wohnen, müssen zum Erhalt des auch von ihnen genutzten kommunalen Straßennetzes beitragen.

- Für den Bürger sind die laufenden Kosten berechenbar und einmalige hohe finanzielle Belastungen bleiben aus.

  Quelle: www.bvn.de


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