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Neue ZVEI-Merkblätter Handsteuereinrichtungen und Betreiberpflichten

11.12.2013

Ab sofort sind zwei neue Merkblätter der Arbeitsgemeinschaft Errichter und Planer im ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie verfügbar. Das Merkblatt 82003 ‚Überblick über Handsteuereinrichtungen in der Sicherheits- und Gefahrenmeldetechnik‘ erläutert Form, Farbe und Verwendungszweck von Handsteuereinrichtungen wie Handfeuermelder und Handtaster. Es informiert über relevante Normen und spiegelt den anerkannten Stand der Technik.

Christian Kühn, Vorsitzender der Arge, weist auf einen Aspekt besonders hin: „Für Alarmierungen im Amokfall gibt es keine Festlegungen zu Farbgebung, Aussehen und Form der Handauslösung. Diese sollten so gewählt werden, dass eine eindeutige Unterscheidung zu den im Merkblatt aufgeführten Handsteuereinrichtungen gegeben ist. Ort und Anbringung sind im Einzelfall an die Alarmierungsszenarien anzupassen.“ Hinweise dazu gibt das ZVEI-Merkblatt 82010 über Amok- und Gefahren-Reaktionssysteme.

Grundlegend überarbeitet wurde das ZVEI-Merkblatt 82002 ‚Rechte und Pflichten der Betreiber von elektronischen Sicherheitssystemen’. Es erläutert auf 16 Seiten Rechtsgrundlagen aus Öffentlichem, Straf- und Zivilrecht sowie Normen und Richtlinien für einen ordnungsgemäßen Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen und Sicherheitssystemen. Dazu zählen unter anderem Alarmübertragungsanlagen, Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie Sprachalarmanlagen.

Das Merkblatt informiert über die fachgerechte Instandhaltung und die notwendigen Prüfungen durch unabhängige Sachverständige sowie über vorgeschriebene organisatorische Maßnahmen. Gefahrenmeldeanlagen schützen Personen und Sachanlagen. Sie müssen rund um die Uhr und ohne Täuschungsalarme funktionieren. Um dies zu gewährleisten, obliegt dem Betreiber eine hohe Verantwortung mit entsprechenden Rechten und Pflichten.

  Quelle: ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.


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