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Neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft beschlossen

25.01.2013

Berlin (dapd). Für die rund 175.000 Mitarbeiter in der Abfallwirtschaft gelten ab Februar neue Mindestlöhne. Das Bundeskabinett beschloss in Berlin die entsprechende Verordnung. Der Mindeststundenlohn steigt damit von 8,33 Euro auf 8,68 Euro. Er gilt auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst. Die Verordnung gilt bis 30. Juni 2014. Derzeit gelten in zwölf Branchen Lohnuntergrenzen. Neben der Abfallwirtschaft sind dies die Aus- und Weiterbildung, das Baugewerbe, Bergbauspezialdienste, das Dachdeckerhandwerk, das Elektrohandwerk, die Gebäudereinigung, das Malerhandwerk, die Pflegebranche, Sicherheitsdienstleistungen, Wäschereien und die Zeitarbeit. Die Bundesregierung unterstützt Mindestlöhne in Branchen, wenn sich die Tarifpartner geeinigt haben. Ein tariflich vereinbarter Mindestlohn in den Branchen, in denen die Tarifbindung nicht vorhanden sei, bleibe ein wichtiges Vorhaben der CDU, betonte der Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Bundestagsfraktion Michael Grosse-Brömer. Die Union wolle dazu ein Gesetz noch vor der Bundestagswahl, sagte Grosse-Brömer. Die Opposition fordert hingegen einen flächendeckenden gesetzl. Mindestlohn.

  Quelle: dapd


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