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Neuer „Musterbauvertrag“ für den Privatkundenbereich

14.08.2015

ab Mitte August über den FLL-Online-Shop erhältlich

Mit dem neuen „Musterbauvertrag - Bauvertrag für Unternehmen des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus zur Verwendung gegenüber privaten Auftraggebern“ hat die Arbeitsgruppe „Bauverträge“ des FLL-Gesprächkreises Ökonomie einen Muster-Verbrauchervertrag nach BGB - unter Verzicht auf die Vereinbarung der VOB/B - erarbeitet, damit notwendige und praxisgerechte Vereinbarungen zwischen Privatpersonen und Ausführungsunternehmen des Garten- und Landschaftsbaus getroffen werden können.

Da der Privatkunde als Verbraucher von Seiten des Gesetzgebers und in Folge auch der Gerichte unter einem besonderen Schutz steht, hat die Arbeitsgruppe, bestehend aus Juristen und Ingenieure, im Rahmen der Erarbeitung intensiv um brauchbare, praxisgerechte Regelungen mit möglichst allgemein verständlichen Formulierungen gerungen, die auf der einen Seite den Interessenausgleich sicherstellen und auf der anderen Seite nicht im Verdacht stehen, nach den §§ 305 ff BGB unwirksam zu sein.

Der Musterbauvertrag, bestehend aus einem 32-seitigen Erläuterungsteil, dem eigentlichen 4-seitigen Vertragsformular und der zugehörigen Widerrufsbelehrung, die bereits die Vorgaben des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 13.06.2014 berücksichtigen, wird voraussichtlich ab Mitte August 2015 als personalisierte Download-Datei über den FLL-Online-Shop zu beziehen sein.

Ansprechpartner: Michael Fuchs (m.fuchs@fll.de)

  Quelle: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL)


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