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Neuer Tarif für Wegstreckenentschädigung ab 2023

13.12.2021

Die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe sollen, laut aktuellem Tarifbeschluss, ab dem Jahr 2023 gestaffelt nach Kilometern eine Wegstreckenentschädigung erhalten.
Der neue Tarifbeschluss im Bauhauptgewerbe wurde zu Beginn des Novembers verabschiedet. Neben Gehaltserhöhungen und Corona-Zahlungen sieht die Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern auch eine Wegstreckenentschädigung vor. Nach Angaben des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) und des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie handelt es sich um eine Staffelung nach Kilometern.

Es wurden bereits von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) nähere Informationen zu der neuen ab 2023 geltenden Wegezeiten-Entschädigung veröffentlicht:

Vom 1. Januar 2023 an erhalten die Beschäftigten für Anfahrtswege bis zu 50 Kilometern 6 Euro. Nach einem Jahr wird die Entschädigung auf 7 Euro erhöht. Für Anfahrtsfahrten von 51 bis 75 km beträgt die Entschädigung 7 Euro im Jahr 2023 und steigt dann auf 8 Euro im Jahr 2024. Für Anfahrtsfahrten über 75 Kilometern beträgt die Entschädigung 8 Euro im Jahr 2023 und 9 Euro im Jahr darauf. Zudem erwähnt die Gewerkschaft, dass es ab dem Jahr 2023 ebenfalls eine Entschädigung für Arbeitnehmer gibt, die keinen täglichen Heimweg von ihrem Arbeitsplatz vorweisen können. Diese beträgt zwischen 18 und 78 Euro pro Woche. So erhalten die Bauhandwerker für eine Wegstrecke von 75 bis 100 Kilometern pro Strecke 9 Euro. Für Distanzen bis 300 km beträgt die Entschädigung 18 Euro und für Distanzen bis 400 km 27 Euro. Fahrten über 400 km werden mit 39 Euro vergütet

  Quelle: www.igbau.de


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