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Neues Düngegesetz: Entlastung für Klima- und Wasserschutz

12.06.2023

Die Stärkung des Verursacherprinzips im neuen Düngegesetz zielt darauf ab, Überdüngung zu reduzieren und Betriebe zu entlasten, die Wasser und Klima schützen.

 

Traktor fährt über ein Feld mit seitlich ausgefahrenen Armen

 

Die Bundesregierung hat Ende Mai den vom Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf eines neuen Düngegesetzes beschlossen. Das zentrale Ziel des Gesetzes ist die weitere Stärkung des Verursacherprinzips im Gartenbau. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) erläuterte, dass Personen, die durch Überdüngung Gemeingüter wie Wasser oder Klima gefährden, zukünftig zur Verantwortung gezogen werden sollen. Gleichzeitig sollen diejenigen, die Wasser und Klima schützen, entlastet werden.

Umsetzung von EU-Recht und Optimierung der Stoffstrombilanz

Das BMEL gab an, dass die Anpassungen des Düngegesetzes notwendig sind, um EU-Recht umzusetzen und die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) zu optimieren. Zudem soll eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung eingeführt werden. Das Gesetz soll auch bestimmte Anforderungen der EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht umsetzen.

Überwachung und Bewertung der Düngedaten

Mit dem neuen Düngegesetz sollen die Düngedaten der Höfe mithilfe einer Monitoringverordnung nachverfolgt und bewertet werden können. Dies wird als wichtiger Fortschritt angesehen, um die Wirksamkeit der Düngeregeln zu überprüfen. Die Betriebsdaten können mittelfristig als Grundlage für gezielte Änderungen der Düngeverordnung dienen, um maßgeschneiderte Maßnahmen zur Entlastung von Betrieben, die bereits wasserschonend arbeiten, zu entwickeln. Dadurch wird das Verursacherprinzip im Düngerecht gestärkt. Das BMEL plant, das neue Düngegesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten zu lassen.

Schutz des Wassers und flexiblere Regelungen

Das BMEL betont die Notwendigkeit, ein Düngungssystem zu etablieren, das stärker am Verursacherprinzip ausgerichtet ist, insbesondere in den "Roten Gebieten" mit hoher Nitratbelastung des Grundwassers. Die Daten über Nährstoffe und Düngepraxis in landwirtschaftlichen Betrieben sollen erfasst und bewertet werden, um gezielte Maßnahmen ableiten zu können. Ziel ist es, Betriebe von Auflagen auszunehmen, die den Gewässerschutz in belasteten Gebieten gewährleisten. Das Gesetz soll auch eine größere Flexibilität ermöglichen, beispielsweise durch eine direkte Regelung des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanz in der Verordnung.

Harmonisierung der Schwellenwerte und effizienterer Datenverbrauch

Eine weitere Zielsetzung ist die Harmonisierung der bestehenden Vorschriften, einschließlich der Schwellenwerte, die einen Betrieb zur Stoffstrombilanz verpflichten. Um den Aufwand für Betriebe zu reduzieren, sollen einmal erhobene Daten besser genutzt werden können. Das Düngegesetz soll Instrumente zur effektiveren Durchsetzung der Düngeregeln stärken, beispielsweise durch die Einführung von Ordnungswidrigkeiten bei wiederholter Nichteinhaltung der zulässigen Bilanzwerte.

Ziel: Verlässliche Düngeregeln und sauberes Wasser

Bundesminister Özdemir betonte, dass einige Regionen in Deutschland seit Jahren mit hohen Nitratbelastungen in ihren Gewässern zu kämpfen haben. Das neue Düngegesetz legt den Grundstein für verlässliche Düngeregeln, um den Betrieben Planungssicherheit zu geben und das Verursacherprinzip stärker zu beachten. Das BMEL betont, dass überhöhte Nitratbelastungen die biologische Vielfalt gefährden, Gewässer überdüngen und die Klimakrise verschärfen. Die Kosten für die Bereitstellung sauberen Trinkwassers werden dadurch erhöht. Deutschland hat zugesagt, der EU-Kommission ein robustes und rechtssicheres System für das Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung bereitzustellen, um drastische Strafzahlungen wegen Verstoßes gegen die EU-Nitratrichtlinie zu vermeiden.

  Quelle: https://www.euwid-wasser.de/news/politik/neues-duengegesetz-wer-wasser-und-klima-schuetzt-soll-entlastet-werden-010623/


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