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Neues schwedisches Gesetz für Elektro- installationsarbeiten ab 1. Juli

29.06.2017

Der schwedische Reichstag hat ein neues Stromsicherheitsgesetz (elsäkerhetslag (2016:732)) verabschiedet, das am 1. Juli 2017 in Kraft tritt.

Das Gesetz ist auch von ausländischen Unternehmen, die gewerbsmäßig Elektroinstallationsarbeiten in Schweden ausführen, zu beachten. Wesentliche Neuerungen des Stromsicherheitsgesetzes sind insbesondere eine Anmeldepflicht des Unternehmens beim schwedischen Amt für Elektrizitätssicherheit (Elsäkerhetsverket) und die Erstellung eines Eigenkontrollprogramms, mit dem die Einhaltung der Vorschriften sichergestellt und dokumentiert werden soll. In Schweden dürfen grundsätzlich nur autorisierte Elektroinstallateure, Elektroinstallationsarbeiten ausführen. In einem EU-Land oder der Schweiz erworbene Autorisierungen genügen, wenn ein dort etabliertes Unternehmen nur vorübergehend in Schweden tätig ist. In allen anderen Fällen ist eine Anerkennung der Zulassungen durch das schwedische Amt für Elektrizitätssicherheit erforderlich.

Wenn Sie beraten werden wollen zu den Regelungen, die in Ihrem Fall gelten. Kontaktieren Sie die Rechtsabteilung der Deutsch-Schwedischen Handelskammer, wenn Sie mehr zum Thema erfahren möchten oder Unterstützung bei der Umsetzung brauchen.

  Quelle: www.handelskammer.se


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