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Neues zu Überhöhung und Gewässerschutz:

05.09.2017

Wie wir mit DIN 1999-100 uns und die Umwelt schützen

Die neue DIN 1999-100 vom Dezember 2016 bringt neue Vorschriften für Leichtflüssigkeitsabscheider. Damit keine Leichtflüssigkeit austritt, ist bei Abscheidern eine Überhöhung vorgeschrieben. Zulaufseitig war sie schon immer zu bestimmen. Ablaufseitig ist sie nun auf die örtliche Rückstauebene der Kanalisation zu beziehen. Die Überhöhung ist gemäß DIN 1999-100 zu berechnen. Der höhere Wert ist maßgeblich für die Überhöhung. Grundsätzlich fordert die Norm die Überhöhung als den sichersten Schutz vor Austritt von Leichtflüssigkeit!

Was, wenn Überhöhung nicht möglich ist?
Zulaufseitig darf man – in Absprache mit der Behörde – auf die Überhöhung der Abscheideranlage verzichten, wenn eine Warneinrichtung eingebaut wird.
Ablaufseitig ist ein Verzicht auf Überhöhung nur dann erlaubt, wenn man andere Maßnahmen realisiert, um den Austritt von Leichtflüssigkeit zu verhindern und wenn man eine Rückstausicherung hinter der Abscheideranlage einbaut. Die DIN 1999-100 bietet dafür zwei Möglichkeiten, die beide jedoch ziemlich aufwändig sind:
• Passiver Rückstauschutz: Rückstauverschluss nach DIN EN 13564-1 Typ 2 bzw. Typ 3F
• Aktiver Rückstauschutz: Doppelhebeanlage oder -pumpanlage

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Passiver Rückstauschutz durch Rückstauverschluss
Ein passiver Rückstauschutz durch Rückstauverschluss darf nur eingesetzt werden, wenn der Zulauf zur Abscheideranlage zu jedem Betriebszeitpunkt (also auch nachts) sicher unterbrochen werden kann. Wie kann das gehen? Wie kann ein Versagen sicher ausgeschlossen werden? Keine einfache Aufgabe, insbesondere bei Anfall von Abwasser aus Flächen, die überregnet werden können. Jeder Einzelfall muss gut überlegt sein. Ein passiver Rückstauschutz, wie es ja die Rückstauverschlüsse sind, erfordert in diesem Fall sehr aktive Maßnahmen.

Aktiver Rückstauschutz mit Hebeanlage oder Pumpstation
Demgegenüber steht der aktive Rückstauschutz mittels Doppelhebeanlage nach DIN EN 12050 oder Doppelpump-anlage nach DIN EN 752. Hier ist der Betreiber zu jedem Zeitpunkt in einer eher passiven Situation: Er weiß, dass selbst bei Rückstau aus dem Kanal bei einem Starkregenereignis zumindest sein Abwasser noch in den Kanal abgeführt wird. Ein Austritt von Leichtflüssigkeiten wird somit sicher verhindert. Er selbst muss nur wenige, eher passive Maßnahmen, wie z. B. regelmäßige Wartung, ergreifen.

Was ist bei einer aktiven Rückstausicherung zu beachten?
Aktive Rückstausicherungen in Form von Abwasserhebeanlagen sind Bauprodukte, die aktiv mit Fremdenergie auch bei Rückstau das Abwasser in die öffentliche Kanalisation oder die Vorflut pumpen. Die Druckleitung der Abwasserhebeanlagen oder Pumpstation muss immer mit der Sohle der Rückstauschleife über die Rückstauebene geführt werden. Die Pumpendruckleitung der Abwasserhebeanlage ist immer direkt an die Grundleitung oder Sammelleitung anzuschließen und darf nicht in Schmutzwasserfallleitungen eingeleitet werden.

Doppelanlagen erforderlich
Ist eine Unterbrechung der Abwasser-ableitung nicht zumutbar – wie z. B. bei Abscheideranlagen – oder ist mit Rückstau zu rechnen, so sind nach DIN 1999-100 immer Doppelanlagen einzubauen. Hier arbeiten die Pumpen im Wechsel. Bei Ausfall einer Pumpe übernimmt die Reservepumpe automatisch deren Funktion und stellt den Betrieb sicher. Die Pumpstationen müssen regelmäßig sach- und fachgerecht betrieben und gemäß EN 12056-4 gewartet werden.

Für Folgen von Rückstau haften die Betreiber
Mit einem Rückstau müssen Betreiber immer rechnen. Er kann verursacht werden durch Verstopfungen, Rohrbrüche, durch Hochwasser im Vorfluter oder durch Absperrung und Umleitung des Kanals. Gemeinden müssen in der Regel nicht für Rückstauschäden haften.

GET empfiehlt: Verwenden Sie Abscheideranlagen mit dem RAL-GZ 694 Gütezeichen. Setzen Sie die Überhöhung um. Ist dies als bester Schutz nicht möglich, sollten Sie Warnanlagen einsetzen und ablaufseitig auf aktiven Rückstauschutz mittels Doppelhebe- oder Doppelpumpanlage setzen.

  Quelle: GET


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