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Neuordnung der Vergabekammern in Nordrhein-Westfalen

28.05.2015

Am 1. Januar 2015 trat die neue Verordnung über die Einrichtung und Zuständigkeit der Vergabekammern im Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Nordrhein-Westfalen (Zuständigkeitsverordnung Nachprüfungsverfahren – ZuStVO NpV NRW) in Kraft. Mit dieser Verordnung wurden die bisherigen Vergabekammern mit Sitz bei jeder Bezirksregierung aufgelöst.

Neu eingerichtet wurden die
• Vergabekammer Westfalen mit Sitz bei der Bezirksregierung Münster – zuständig für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster, und
• Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln – zuständig für die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetplattformen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Bezirksregierung Arnsberg.

  Quelle: Handelskammer Hamburg


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