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Neuregelung der Umsatzsteuerregel gefährdet Chancengleichheit zwischen Betrieben der öffentlichen Hand und dem GaLaBau

19.06.2015

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) ist verärgert über die geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes. „Der aktuelle Vorschlag beeinträchtigt die Chancengleichheit und den fairen Wettbewerb zwischen Betrieben der öffentlichen und der privaten Hand aus dem Mittelstand – hiervon sind auch die Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus betroffen “, erklärte BGL-Präsident August Forster. So sieht die geplante Neuregelung vor, dass Kommunalbetriebe in interkommunalen Zweckverbänden sich gegenseitig ihre Leistungen, wie z. B. in der Grünflächenpflege, garantiert umsatzsteuerfrei anbieten können.

„Mit dieser Umsatzsteuerprivilegierung für kommunale Betriebe greift die Bundesregierung aktiv in den Wettbewerb ein und schwächt damit den Mittelstand“, fügt Forster an. Damit die Unternehmen des privaten Sektors und des Mittelstandes im Kampf um Aufträge nicht chancenlos sind, dürfen aus Sicht des Branchenverbandes der Landschaftsgärtner die kommunalen Betriebe im Wettbewerb nicht steuerlich bevorzugt werden.

„Sollten die aktuell diskutierten Umsatzsteuerpläne tatsächlich umgesetzt werden, könnten kommunale Betriebe in Zukunft Dienstleistungen als Infrastrukturmaßnahmen ohne Umsatzsteuer anbieten. Dies könnten die mittelständischen Galabau-Betriebe auch nicht durch noch so effiziente und kostenoptimierte Unternehmensführung kompensieren“, mahnt Foster an. Aus seiner Sicht drängen schon jetzt kommunale Betriebe in den Markt. Die geplante Neuregelung der Umsatzsteuer und der damit verbundene unfaire Wettbewerb würde diese Entwicklung für die mittelständischen Betriebe des Garten- und Landschaftsbaus noch verstärken und damit auch Arbeitsplätze in der privaten Wirtschaft gefährden, die nicht nur für die Entwicklung des ländlichen Raum dringend gebraucht werden.

  Quelle: Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.


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