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Neuregelung zur Entsenderichtlinie ist überzogen!

12.03.2018

Statement von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, zu der am 28. Februar 2018 bekannt gewordenen Einigung zur Neuregelung der Entsenderichtlinie im Trilogverfahren

Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den „Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz“ zukommen zu lassen. Nun sollen neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen werden. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen.

Wir stellen in der Praxis fest, dass der Zoll und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?

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Foto: www.zdb.de

Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden.

Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der Scheinselbständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tor und Tür geöffnet wird.“

  Quelle: www.zdb.de


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