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Niedersachsen kämpft gegen Schottergärten

29.09.2022

Seit einem Jahrzehnt verboten, aber dennoch weitgehend geduldet. Die Stadt Leer zieht jetzt einen Schlussstrich


Seit 2012 sind Schottergärten in Niedersachsen eigentlich nicht mehr erlaubt, in der Praxis halten sich allerdings nicht alle Niedersachsen an das Verbot. In sämtlichen Kommunen sieht man sie immer wieder, die sogenannten „Gärten des Grauens“. Grauer Kies wohin das Auge nur blickt, keinerlei Grün- oder Blühpflanzen, die für Abkühlung in Hitzeperioden sorgen. Generell heizen sich Schottergärten extrem auf und speichern Hitze. Viele Bundesländer, Städte und Kommunen gehen daher gegen Schottergärten vor. Seit Sommer 2020 geht Baden-Württemberg sogar per Gesetz gegen Schottergärten vor. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Hausbesitzer dem Irrglauben verfallen, Schottergärten seien pflegeleicht und legen sich einen solchen Garten an. Auch in Niedersachsen ist das vielerorts zu beobachten.


Stadt Leer leitet Verfahren gegen Schottergärten ein


Der NDR berichtete kürzlich, dass die Stadt Leer in Ostfriesland jetzt ernst macht und insgesamt acht Verfahren gegen Besitzer von Schottergärten eingeleitet hat. Wie anderenorts setzte man hier zunächst auch auf Aufklärung und veröffentlichte Flyer und Broschüren, in denen auf die Nachteile von Kies- und Schottergärten hingewiesen und die Vorteile von blühenden und lebendigen Gärten hingewiesen wurde. In einer Pressemitteilung machte der Landkreis Leer auch auf die niedersächsische Bauordnung aufmerksam, in der es heißt; „Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit sie nicht für eine andere Nutzung erforderlich sind.“ (§9 Absatz 2, NBauO). Da sich in Leer in einigen Fällen nicht daran gehalten wurde, macht die Verwaltung nun Ernst und leitete die Verfahren ein.


Darin werden die Besitzer aufgefordert, ihre Steinwüsten zurückzubauen und in lebendige Biotope zu verwandeln. Dabei sei die Aufforderung, die Gärten umgehend zurückzubauen, lediglich im Einzelfall können die Schottergartenbesitzer längere Fristen gesetzt bekommen, wenn sie sich an bestimmte Pflanzzeiten halten müssen. Es drohen gar Bußgelder bis zu 50.000 Euro, sollten sich die Bürgerinnen und Bürger nicht an die Aufforderung halten. Die Konsequenz der Stadt Leer wird zudem dadurch unterstrichen, dass bereits seit Februar ein Mitarbeiter in der Hälfte seiner Arbeitszeit dafür abgestellt ist, illegale Schotter- und Kiesflächen in und um Leer aufzuspüren.

  Quelle: www.taspo.de


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