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Novellierung der Landesbauordnung NRW

06.11.2023

Die Bauordnung in Nordrhein-Westfalen erfährt umfassende Änderungen, die auf Digitalisierung, Ökologie und beschleunigte Verfahren abzielen.

 

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Präsident Portrait

Bild: Ingo Lammert / Architektenkammer NRW


Am 26. Oktober 2023 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen eine Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen betrachtet die künftige Bauordnung als Ausdruck einer ausgeprägten Innovationsbereitschaft, die auf die Digitalisierung, Ökologie, schnellere Verfahren und die Dämpfung der Baukosten abzielt. Dieser Artikel beleuchtet die umfangreichen Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Baubranche.

Digitalisierung

Bauanträge können zukünftig immer digital gestellt werden, unabhängig davon, ob sie über das Landesbauportal eingereicht werden oder nicht. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die Verfahren zu beschleunigen. Ernst Uhing, Präsident der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, betont die Bedeutung dieses Schrittes für die Verwirklichung der Bauportalidee und die Notwendigkeit, Bauordnungsbehörden an das Bauportal anzuschließen.

Ökologie

Die Einführung einer Solarpflicht ohne vorgeschriebenen Abstand zwischen Solarmodulen zum Nachbarn wird als wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit angesehen. Die Privilegierung von Wärmepumpen in den Abstandsflächen zum Nachbarn fördert ebenfalls die Ökologisierung des Bauens.

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hätte sich eine verpflichtende Ökobilanz für jedes Bauvorhaben gewünscht, um echte Nachhaltigkeit zu fördern. Dies würde die Bewertung von CO2-Emissionen im Betrieb eines Gebäudes erweitern, um auch diejenigen zu berücksichtigen, die durch die Baukonstruktion verursacht werden.

Beschleunigung und Dämpfung der Baukosten

Die neue Bauordnung reduziert den Prüfaufwand und ermöglicht schnellere Genehmigungsverfahren. Die Bauordnungsbehörde wird im vereinfachten Genehmigungsverfahren viele Kernbestandteile des Bauordnungsrechts nicht mehr prüfen.

Die Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude wird auf die Gebäudeklasse 4 erweitert, was den Bau ohne Baugenehmigung in bestimmten Gebieten ermöglicht.

Die Bauordnung ermöglicht den Bau von Sendemasten ohne Höhenbegrenzung und den verstärkten Einsatz von Windenergieanlagen in der Nähe von Wohngebieten. Dies wird das Stadtbild maßgeblich beeinflussen und die Planungshoheit der Städte und Gemeinden herausfordern.

Bauvorlagerecht und Verantwortung

Die neue Bauordnung überträgt mehr Verantwortung auf die Bauvorlageberechtigten, darunter Architektinnen, Architekten und Bauingenieur*innen. Die Baugenehmigung wird zur Unbedenklichkeitsbescheinigung nach dem Vieraugenprinzip.

Architektinnen und Architekten müssen sich auf umfassende Änderungen einstellen, da sie sowohl Antragsteller als auch Genehmigungsbehörde sein können. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen wird umfassende Fortbildungen anbieten.

Ausblick und Abschluss

Die Baukostenkrise erfordert nicht nur beschleunigte Verfahren, sondern auch eine Debatte über Baustandards. Die Architektenkammer NRW ist bereit, den Abbau von Anforderungen an das Bauen zu fördern und unterstützt entsprechende Initiativen zur Förderung von Klimaneutralität im Bauwesen.

  Quelle: https://www.architekturblatt.de/novellierung-der-landesbauordnung-nrw-beschlossen-einschaetzung-der-architektenkammer/


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