zurück

Nur regelmäßige Baukontrollen schützen vor Pfusch am Bau

28.08.2012

Das Thema Pfusch am Bau beschäftigt viele Bauherren. Dabei fällt den Experten des Verbands Privater Bauherren (VPB) immer wieder auf: Es sind weniger die echten, schweren Baumängel, die dem Bauherrn das Leben schwer machen, sondern mangelhafte Bau- und Leistungsbeschreibungen und vor allem die fehlende Qualitätskontrolle auf der Baustelle.

Die ist aber wichtiger denn je, denn nach VPB-Beobachtungen hat die Qualität auf vielen Baustellen in den vergangenen Jahren merklich nachgelassen. Das liegt nicht zuletzt an extrem sparsamen Bauherren: Wer die billigste Firma beauftragt, vielleicht noch über das Internet, der kann keine 1a Qualität erwarten! Der muss mit Qualitätseinbußen rechnen, mit Billigmaterialien und schlecht qualifizierten Subunternehmern.

Vermeiden lässt sich solcher Ärger auf der Baustelle nur durch zweierlei: Die sorgfältige Auswahl seriöser, solventer, möglichst alt eingesessener, regional tätiger Unternehmen und die ständige, unabhängige Baukontrolle über alle Planungs- und Bauphasen hinweg. Kluge Bauherren investieren gerade hier, denn die regelmäßige Baukontrolle über alle Phasen der Bauzeit hinweg, schützt vor Mängeln.

Beauftragen mit der Baukontrolle sollten Bauherren und Schlüsselfertigkäufer unbedingt einen unabhängigen Sachverständigen. Nicht geeignet für die Baukontrolle sind beispielsweise die Bauleiter der Schlüsselfertigfirmen. Sie sind zwar in der Regel Architekten, und ihr Einsatz auf der Baustelle ist gesetzlich vorgeschrieben, aber sie stehen in Lohn und Brot des Schlüsselfertiganbieters. Da stellt sich automatisch die Frage: Wie objektiv sind deren Baukontrollen? Werden sie auf alle Kleinigkeiten achten – im Sinne des Käufers?

Viele Mängel entstehen nach VPB-Erfahrung nicht einmal aus Böswilligkeit, sondern meist aus Unachtsamkeit, mangelnder Information der Handwerker – und wenn die Arbeiten mehrerer Firmen ineinander übergehen. Geht dabei etwas schief, fühlt sich meist keiner zuständig. So entstehen Mängel, die manchmal erst Jahre später offenbar werden. Manchmal ist auch Betrug im Spiel, etwa wenn im Bauvertrag zugesagte Baustoffe gegen minderwertigere Ware ausgetauscht werden, andere Güteklassen verbaut und zugesicherte Leistungen einfach weggelassen werden. Welcher Laie merkt schon, ob die Dämmung der Kellerwände wirklich die richtige ist? Wenn erst einmal das Erdreich beigefüllt ist, merkt keiner mehr den Unterschied. Beauftragt der Bauherr aber einen Unabhängigen mit der laufenden Baukontrolle, fliegen solche Dinge auf. Und zwar rechtzeitig!

Damit Fehler rechtzeitig erkannt werden, empfiehlt der VPB regelmäßige Kontrollen. Empfehlenswert sind fünf bis sechs Termine, wenn es Probleme gibt, können auch mehr nötig sein. Im Normalfall prüft der Bausachverständige die Kellerwände und -abdichtung bevor die Baugrube verfüllt wird, die Rohbaukonstruktion sobald das Dach eingedeckt ist, danach die Wärmedämmung im Dach und auf der Fassade und die elektrischen und sanitären Rohinstallation wiederum bevor der Putzer kommt. Ist das Haus dicht, sind Thermografie und Blower-Door-Test fällig. Etwa zwei Wochen vor Übergabe des Hauses bereitet der Bausachverständige zusammen mit dem Bauherrn die Abnahme vor.

Auch bei größtmöglicher Sorgfalt zeigen sich manche Mängel erst einige Zeit nach dem Einzug. Damit der Hausbesitzer dann nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, hat der Gesetzgeber ihm Gewährleistungsfristen von fünf Jahren eingeräumt. Innerhalb dieser Zeit muss der Bauunternehmer eventuelle Schäden auf eigene Kosten nachbessern. Dazu muss der Hausbesitzer den Schaden allerdings erst einmal als solchen erkennen und rügen. Der VPB rät deshalb zu regelmäßigen Baukontrollen auch in der Gewährleistungszeit.

  Quelle: www.vpb.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare