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Öffentliche Aufträge bis 100.000 Euro ohne Ausschreibung

05.02.2013

Schwerin (dapd-lmv). Öffentliche Aufträge bis zu einer Höhe von 100.000 Euro können in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin ohne Ausschreibung vergeben werden. Diese Verwaltungsvorschrift trat am Dienstag (5. Februar) in Kraft, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte. Die Regel gilt bis Ende kommenden Jahres. Im Jahr 2009 war die Grenze für Aufträge mit geringem Auftragswert auf 100.000 Euro festgesetzt worden, zuvor lag sie bei 30.000 Euro, wie ein Sprecher sagte.

Bei Bauaufträgen bis zu einer Höhe von einer Million Euro ist eine sogenannte beschränkte Ausschreibung möglich. Es reicht dann aus, wenn die Behörde mehrere Anbieter anschreibt und sich Angebote einholt.

  Quelle: dapd


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