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Öffentliche Aufträge nur noch für Mindestlohn-Firmen

22.06.2012

Landtag verabschiedet Vergabegesetz

Schwerin (dapd-lmv). Kein Auftrag ohne Mindestlohn: Öffentliche Aufträge werden in Mecklenburg-Vorpommern künftig nur noch an Unternehmen gehen, die einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro brutto zahlen. Der Schweriner Landtag verabschiedete eine veränderte Fassung des 2011 beschlossenen Vergabegesetzes. Mit der Novelle wolle die Landesregierung ein deutliches Zeichen setzen, sagte Arbeitsministerin Manuela Schwesig (SPD). Auf Dauer werde den Menschen in Deutschland aber nur ein bundesweiter, flächendeckender Mindestlohn helfen.Ein von der Linkspartei vorgelegter Gesetzentwurf, der unter anderem einen Mindeststundenlohn für öffentliche Aufträge von zehn Euro vorsah, wurde abgelehnt. Dennoch werteten die Linken es als Erfolg, dass mit dem Vergabegesetz ein erster Schritt auf dem Weg zu dem von ihnen angestrebten flächendeckenden Mindestlohn getan wurde.

Schritt zur Armutsbekämpfung

Anständige Arbeit müsse auch anständig bezahlt werden, sagte Schwesig. "Es ist ein Unding, dass Menschen trotz einer 40-Stunden-Arbeitswoche auf staatliche Leistungen angewiesen sind." Deshalb sei das Gesetz ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung im Land.Schwesig forderte die Bundesregierung auf, den Widerstand gegen einen Mindestlohn endlich aufzugeben. "Wir brauchen in Deutschland und besonders in Mecklenburg-Vorpommern jede Fachkraft. Wer versucht, den Wettbewerb durch Dumpinglöhne zu gewinnen, begibt sich auf einen Irrweg", sagte Schwesig.Den Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen hatte die Regierungskoalition in Mecklenburg-Vorpommern im Oktober beschlossen. Er ist einer der zentralen Punkte in der derzeitigen Legislaturperiode.

  Quelle: dapd


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