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Personeller Umbruch:

23.12.2015

Landesgütegemeinschaft IB Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern wählt neuen Vorstand

Nachdem der bisherige Vorstand nicht mehr zur Wiederwahl zur Verfügung stand, wurde anlässlich der Mitgliederversammlung der Landesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern e.V, die kürzlich in Hamburg stattfand, die Neuwahl des gesamten Vorstands erforderlich. Zum neuen Vorsitzenden wurde Mathias Veerkamp (BiB Bauen im Bestand GmbH) gewählt. Ihm zur Seite stehen als stellvertretender Vorsitzender Dieter Böttcher (TECHBAU Technische Bauwerkserhaltung GmbH) und als Schatzmeister Gilbert Pingel (G+H – DWUTZET). Der bisherige Vorsitzende, Michael Notthoff (Bauschutz GmbH & Co. KG, Niederlassung Nord) erklärte sich bereit, als Vorstandsmitglied, dem neugewählten Vorstand beratend zur Seite zu stehen. In dieser Funktion wird er bis auf weiteres weiterhin die Interessen der Landesgütegemeinschaft der Bundesgütegemeinschaft IB vertreten.

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v.l.n.r.: Michael Notthoff (Vorstand), Mathias Veerkamp (Vorsitzender), Dieter Böttcher (stellvertr. Vorsitzender) – nicht auf dem Foto Gilbert Pingel (Schatzmeister).

Fotos: Joachim von Jutrczenki

In einer kurzen Laudatio und mit einem Präsent würdigte der langjährige Weg begleiter Josef Tewes das ehrenamtlich Engagement von Michael Notthoff. Im Namen der Mitglieder dankte er ihm, dass er in den zurückliegenden 10 Jahren als Vorsitzender nicht nur maßgeblich die Entwicklung der Landesgütemeinschaft IB mit geprägt habe sondern auch deren Interessen in der Bundesgütegemeinschaft IB nachhaltig vertreten habe. Schließlich sprach J. Tewes in seiner Laudatio den unermüdlichen Einsatz von M. Notthoff für die Qualitätssicherung in der Betonerhaltung an.

Informationen über einschlägige Richtlinien und Regelwerke
Neben der Abwicklung der Regularien standen Informationen über Richtlinien und Regelwerke im Mittelpunkt der Mitgliederversammlung. Angesprochen wurde die Überarbeitung der Richtlinie „Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen“ (Instandsetzungs-Richtlinie) und die Veröffentlichung des Ergänzungsbandes der VOB Teil C im August 2015 – u.a. mit einschlägigen „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen“ (ATVen) zu Beton-/Betonerhaltungsarbeiten.

Von M. Notthoff wurde erneut die Bedeutung der Instandsetzungs-Richtlinie für Auftraggeber, Planer und ausführende Betriebe angesprochen. Die Instandsetzungs-Richtlinie wurde bekanntlich in allen Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt. Damit hat sie als „anerkannte Regel der Technik“ nicht nur eine privatrechtliche Bedeutung für Bauverträge sondern auch eine öffentlich-rechtliche Verbindlichkeit.

Gemäß der Instandsetzung-Richtlinie ist mit der Beurteilung und Planung von Schutz- und Instandsetzungsarbeiten ein sachkundiger Planer zu beauftragen. Dieser muss über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Schutzes und der Instandhaltung von Betonbauwerken verfügen. Darüber hinaus muss bei Instandsetzungsarbeiten zu jedem Zeitpunkt - auch während der Ausführung - feststehen, wer die Standsicherheit verantwortlich beurteilt und wer die dazu erforderlichen Maßnahmen plant und ausführt.

Bei Baumaßnahmen, bei denen die Standsicherheit betroffen ist, schreibt die Richtlinie nicht nur eine umfassende Eigen- sondern darüber hinaus auch eine zwingend erforderliche Fremdüberwachung durch eine dafür anerkannte Prüf- und Überwachungsstelle vor.

Obwohl die Instandsetzungsrichtlinie bereits vor über 10 Jahren bauaufsichtlich eingeführt wurde, bedarf es weiterhin großer Anstrengungen die Anforderungen der Richtlinie und die der weiteren einschlägigen Regelwerke bei allen in der Betonerhaltung Beteiligten (Bauherren, Planer, ausführende Unternehmen) bekannt zu machen und dafür Sorge zu tragen, dass sie in der Praxis umgesetzt werden.

Für standsicherheitsrelevante Betonerhaltungsmaßnahmen ist darüber hinaus ist die noch weitgehend unbekannte „Hersteller- und Anwenderverordnung“ (HAVO) – ebenfalls bauaufsichtlich eingeführt - ebenfalls beachten.

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Dr.-Ing. Frank Langer, Sachverständiger für Baustoffe und Betontechnologie, Referent anlässlich der Mitgliederversammlung.

Abgerundet wurde die Mitgliederversammlung mit einem Vortrag aus der Praxis abgerundet: Dr.-Ing. Frank Langer, Sachverständiger für Baustoffe und Betontechnologie, stellte die Ertüchtigung von Konstruktionsbeton vor, bei der die „Zustimmung im Einzelfall“ durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erforderlich war.

Abschließend teilte Joachim von Jutrczenki, Geschäftsführer der Landesgütegemeinschaft IB, mit, dass die Landesgütemeinschaft IB – gemeinsam mit der BauAkademie Nord - im März 2016 einen weiteren SIVV-Fortbildungs-Lehrgang in Hamburg durchführen wird.

Weitere Einzelheiten über die Aktivitäten der Landesgütegemeinschaft IB sind im Internetportal unter: www.landesguetegemeinschaft.de zu finden oder können über die Geschäftsstelle bezogen werden.

  Quelle: www.bau-innung.de


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