zurück

Platz schaffen fürs Recycling!

01.06.2022

Der Bundesrat spricht sich für die stärkere Verwendung von Recyclingbaustoffen aus


Eine entsprechende Entschließung hat die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 20. Mai 2022 auf Initiative Bayerns gefasst: Der Einsatz von wiederverwendbaren Baustoffen und Bauteilen sowie von Recyclingbaustoffen leiste einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. Aus diesem Grund sei es geboten, deren Potenziale auszuschöpfen und ihren Einsatz zu stärken. So müsse bald eine entsprechende Auslegungs- und Anwendungshilfe der Technischen Baubestimmungen vorgelegt werden.


Einheitliche Standards


Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegenüber der Europäischen Kommission darauf hinzuwirken, dass im größerem Maße als bisher in Rechtsvorschriften standardisierte Qualitätskriterien für Recyclingbaustoffe und wiederverwendbare Baustoffe berücksichtigt werden und entsprechende Normen für die einheitliche Etablierung eines Produktstatus geschaffen werden. Damit kommt der Bundesrat den Bitten und Forderungen einzelner Bundesländer und besonders der Bauindustrie nach, die bereits seit langem auf einheitliche Vorgaben hofft. Dadurch soll die Durchführung der Kreislaufwirtschaft und das effektive Baustoffrecycling erleichtert werden.


Staatliche Förderung


Außerdem bittet die Länderkammer darum, eine gezielte Förderung durch die staatseigene KfW-Bank zu prüfen. Nebenbedingung müsse sein, dass beim Einsatz von Recyclingbaustoffen und von wiederverwendbaren Baustoffen auch das Klimaschutzziel von 1,5° auf Gebäudeebene ökobilanziell erreicht wird.
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus auf, darauf hinzuwirken, dass Recyclingbaustoffe und wiederverwendbare Baustoffe explizit im Standardleistungsbuch für das Bauwesen, das bei Ausschreibungen im öffentlich-rechtlichen Bereich zugrunde gelegt wird, primär gefördert werden.


Die Mantelverordnung


Die Schonung von Ressourcen im Bereich der Baustoffe stand im Bundesrat bereits 2021 auf der Tagesordnung. Damals stimmten die Länder dem neuen Rechtsrahmen für die Verwertung mineralischer Abfälle in der sogenannten Mantelverordnung zu, die Mitte 2023 in Kraft treten wird .

  Quelle: www.baulinks.de


Gratis Gastzugang

Submissions-Anzeiger | Tageszeitung-Ad

Aktuelles
Seminarangebot

Baurecht- und Vergabeseminare