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Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen stehen fest

12.09.2023

Die Prüfbehörden für die Energiepreisbremsen wurden ernannt, doch die Kürzung der Fördermittel für die Ausbildung im kommenden Jahr stößt im Handwerk auf Kritik.

 

Geld, Thermostat und Pellets auf einem Tisch

Bild: Adobe.

 

Das Vergabeverfahren zur Einrichtung einer Prüfbehörde für die Überwachung der Energiepreisbremsen wurde erfolgreich beendet. Zwei Auftragnehmer, PwC und atene, erhielten den Zuschlag und werden die Fallbearbeitung gleichmäßig unter sich aufteilen.

PwC und atene übernehmen unterschiedliche Aufgaben

PwC verfügt über umfassende Expertise aus der Übernahme von Aufgaben nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und wird das zentrale Antragsportal implementieren und verwalten. Atene KOM, das den öffentlichen Sektor in verschiedenen Bereichen begleitet, wird ebenfalls eine Rolle übernehmen.

Ziele der Prüfbehörden im Energiepreisbremsen-Kontext

Die Prüfbehörden werden Beihilferecht und Entlastungsbeträge überprüfen, wie sie im Rahmen des Strompreisbremsegesetzes und des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes festgelegt sind. Dies ist notwendig, um mögliche Beihilfen-Rückforderungen zu ermöglichen. Die Prüfbehörden werden die Einhaltung von Höchstgrenzen, Arbeitsplatzverpflichtungen sowie Boni- und Dividendenverboten für gewerbliche Energieverbraucher untersuchen. Sie sind auch befugt, auf Antrag einen zusätzlichen Entlastungsbetrag für Großverbraucher festzusetzen, deren Verbrauch aufgrund der Corona-Pandemie oder der Flutkatastrophe im Jahr 2021 ungewöhnlich niedrig war.

Delegation von Prüfaufgaben an private juristische Personen

Da die Prüfaufgaben nicht rechtzeitig auf eine Bundesbehörde übertragen werden konnten, ermöglicht das StromPBG private juristische Personen, diese Aufgaben im Rahmen einer Beleihung zu übernehmen.

Auswahl der Auftragnehmer durch wettbewerbliches Verfahren

Die Auftragnehmer wurden nach einem wettbewerblichen europaweiten Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgewählt. Die Bewertung erfolgte anhand wirtschaftlicher und qualitativer Kriterien, wobei das wirtschaftlichste Angebot unter Einhaltung der geltenden Rechtslage ermittelt wurde. Der Auftrag hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024 und kann einmalig verlängert werden.

Beginn der Tätigkeit und Auswirkungen auf Verbraucher

Die beiden Auftragnehmer werden ihre Arbeit aufnehmen, darunter die Eröffnung eines Antragsportals für den zusätzlichen Entlastungsbetrag. Für Verbraucher bleibt die Auszahlung der Energiepreisbremsen unverändert, während gewerbliche Großverbraucher das Antragsportal nutzen können, um beihilferechtliche Höchstgrenzen zu überprüfen und gegebenenfalls den zusätzlichen Entlastungsbetrag zu beantragen. Weitere Informationen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlicht.

  Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230831-pruefbehoerden-fuer-die-energiepreisbremsen-stehen-fest.htm


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